Es geht um eine Unterlassungsklage einer Frau aus Solingen, die Sado-Maso-Dienstleistungen anbietet und nach eigenen Angaben bundesweit und auch medial unter ihrem Künstlernamen DarkLady-Joy bekannt ist.
Die 54-Jährige will auf dem Klageweg einer Konkurrentin aus Mettmann verbieten lassen, weiterhin in einem bekannten Sex-Forum unter dem Namen Dark Lady aufzutreten und dort ähnliche Dienstleistungen rund um Fesselungen, Unterwerfungen, Fetisch sowie Sado-Maso-Spiele anzubieten.
Hohe Verwechslungsgefahr
Die Klägerin geht von einer hohen Verwechslungsgefahr aus. Sie glaubt, dass mancher Kunde, der auf ihre Seite will, so beim Angebot der Konkurrentin landet.
Durch die mögliche Verwechslung seien ihr Einnahmen in vierstelliger Höhe entgangen, meint die Klägerin. Sie fordert mit ihrer Klage in gleicher Höhe Schadenersatz von der Mitbewerberin aus Mettmann.
Künstlername als Wortmarke und im Ausweis
Die Klage stützt sich auf das Markenrecht. Die Sado-Maso-Spezialistin aus Solingen hat sich den Künstlernamen DarkLady-Joy nicht nur ausgesucht. Sie hat ihn auch als Wortmarke schützen und in ihren Personalausweis eintragen lassen, bestätigt das Landgericht auf WDR-Anfrage.
Die 54-jährige Klägerin, die sich auf ihrer Webseite auch als Fotografin vorstellt, wirbt dort mit zahlreichen Angeboten für die BDSM-Szene. Die englische Abkürzung bedeutet auf Deutsch in etwa: Fesselung, Beherrschung, Lustschmerz und Unterwerfung.
Zur Verhandlung nur die Klägerin erschienen. Die Beklagte war nur durch ihre Anwältin vertreten. In dem Rechtsstreit will das Landgericht Düsseldorf am 16. April seine Entscheidung verkünden.
Markenstreit: Sado-Maso-Dienstleisterin verklagt Wettbewerberin. WDR Studios NRW. 19.02.2025. 00:31 Min.. Verfügbar bis 19.02.2027. WDR Online.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Webseiten der Klägerin und der Beklagten