Vor fast sechs Monaten sorgten mehrere Fälle des sexuellen Missbrauchs auf den Toiletten von zwei Grundschulen in Krefeld für helle Aufregung. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf gefasst. Heute beginnt vor dem Landgericht Krefeld der Strafprozess.
Angeklagter vorbestraft – aber nicht wegen Kindesmissbrauchs
Angeklagt ist ein 26-jähriger Mann aus Krefeld. Er hatte nach Auskunft einer Gerichtssprecherin zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz und ist mehrfach vorbestraft. Allerdings nicht wegen ähnlicher Taten, heißt es.
Dem Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in vier Fällen vorgeworfen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll.
Kinder auf Grundschultoiletten in Linn und Uerdingen bedrängt
Konkret, so die Gerichtssprecherin, soll der junge Mann am 20. November 2024 in den Krefelder Stadtteilen Linn und Uerdingen "an zwei Grundschulen in drei Fällen auf der Schultoilette sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren vorgenommen haben.“ Außerdem soll der Angeklagte am 5. November, also zwei Wochen zuvor, auf einem Spielplatz in Krefeld versucht haben, an einem Kind unter 14 Jahren eine sexuelle Handlung vorzunehmen.
Keine körperliche Gewalt
Zur Anwendung von körperlicher Gewalt soll es in allen Fällen nicht gekommen sein, erläuterte die Sprecherin. Wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte, kam es in dem Fall nicht zur Tatvollendung, "weil das Kind schreiend davonlief.“
Angeklagter vermindert schuldfähig – warum ist unklar
Laut Anklage war der 26-Jährige zum Zeitpunkt der Taten nur vermindert schuldfähig. Angaben dazu, was das konkret heißt, werden mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht weder von der zuständigen Krefelder Staatsanwaltschaft noch vom Gericht gemacht. Auch der Verteidiger des 26-Jährigen äußerte sich nicht.

Sicherheit an Krefelder Grundschulen wurde verbessert
Eine Gerichtssprecherin bestätigt nur, dass zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten mehrere Gutachter und Sachverständige neben weiteren Zeugen bereits für den ersten Verhandlungstag geladen sind.
Prozess zum Schutz der Opfer zum Teil nicht öffentlich
Wie üblich wird zum Schutz der minderjährigen Opfer teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt – Zuschauer und Presse müssen dann den Saal verlassen. Für den Strafprozess sind bis zum 4. Juni insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.
Krefeld hat auf Vorfälle reagiert
Die Aufsichten durch Lehrer wurden verstärkt und Kinder sollen nur noch zu zweit auf die Toilette gehen. Nach Sicherheitsüberprüfungen wurden Klinken gegen Türknäufe getauscht, die Zugänge zu den Schulen reduziert und sind zu sensiblen Zeiten nur noch über ein Eingangstor möglich. Zudem sollen Klingelanlagen installiert werden und an der Sankt Michael-Schule wird ein Chip-gesteuerter Toilettenzugang getestet.
Unsere Quellen:
- Polizei Krefeld
- Staatsanwaltschaft Krefeld
- Landgericht Krefeld
- Verteidiger des Angeklagten
- Stadt Krefeld