Von heute an muss sich deswegen der Verwalter des Mietshauses vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt verantworten.
Hausverwalter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Dem Angeklagten aus Mönchengladbach werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll von den maroden Brüstungsgittern gewußt, aber nichts unternommen haben.
Marodes Brüstungsgitter abgebrochen
Das Brüstungsgitter eines Laubengangs war im dritten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses auf 20 Metern Länge abgebrochen. Vier Hausbewohner waren darufhin zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Eine Frau und zwei Männer wurden schwer verletzt, ein 31-jähriger Hausbewohner erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.
Zeugen hatten bei der Polizei ausgesagt, dass es auf dem Balkon zum Streit zwischen zwei Männern und der Frau gekommen sei. Ein dritter Mann sei hinzugekommen, um den Streit zu schlichten. Im folgenden Gerangel sei dann das Brüstungsgitter aus der Verankerung gebrochen.
Hausverwalter soll Mängel gekannt haben
Die Mängel sollen dem angeklagten Hausverwalter bekannt gewesen sein. Der Anklage zufolge hatten die Hausbewohner ihn vor dem Unglück mehrfach darauf hingewiesen. Das 1970 gebaute Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach war sanierungsbedürftig. Für die Instandhaltung des Gebäudes war demnach gemäß Verwaltervertrag der Angeklagte zuständig. Nach Gerichtsangaben hat dieser sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Ob der Prozess bereits heute endet, hängt laut einem Gerichtssprecher vom Verfahrensverlauf ab. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 26. November geplant.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Mönchengladbach - Rheydt
- Polizei Mönchengladbach
Über dieses Thema berichtet der WDR am 15.11.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf und im Radio auf WDR 2.