Die Haftstrafen liegen zwischen einem und vier Jahren. Die anderen beiden Männer wurden freigesprochen. Den Angeklagten waren Mitgliedschaft und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen worden.
Die fünf Tadschiken und ein Turkmene waren im Frühjahr 2022 - zum Teil als Studenten - aus der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen eingereist und hatten hier, laut Anklage, eine dschihadistische Terrorgruppe gebildet, um Anschläge im Sinne der Terrormiliz IS zu verüben.
Keine Beweise für Gründung einer Terrorzelle
Das aber ließ sich im Prozess nicht beweisen, betonten die Richter heute.
Die Angeklagten hätten als sunnitische Muslime den IS zwar mit Geldspenden unterstützt, aber in Deutschland keine Terrorzelle gebildet. Es habe keine gemeinsamen Terrorpläne zu Anschlägen in Europa gegeben.
Ankläger hatten mehrjährige Haftstrafen gefordert
Die Bundesanwälte dagegen waren von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Sie hatten für die sechs Männer im Alter zwischen 28 und 48 Jahren zuletzt Haftstrafen zwischen vier und sieben Jahren gefordert.
Das Verfahren gegen einen zunächst mitangeklagten Kirgisen wurde vor mehreren Wochen bereits eingestellt. Inzwischen wurde der 30-Jährige in seine Heimat abgeschoben.
Kontakt zu IS-Ableger
Der Anklage zufolge stand die siebenköpfige Gruppe in Kontakt mit Mitgliedern des regionalen und besonders radikalen IS-Ablegers "Islamischer Staat Provinz Khorasan" (ISPK). Der Kopf dieses Ablegers soll der Tadschike Abdusamad A. sein. Der 29-Jährige lebte im niederländischen Breda und wurde vor eineinhalb Jahren von den dortigen Behörden gemeinsam mit einer 31-jährigen Frau aus Kirgisien festgenommen.
Noch keine konkreten Ziele für Anschläge
Den Ermittlern zufolge hatten die sieben Angeklagten zwar schon mögliche Ziele, wie die Kirmes in Köln-Deutz, ausgespäht, aber noch keine konkreten Anschlagspläne.
Ein Hinweis aus den Niederlanden soll die deutschen Ermittler auf die Spur der mutmaßlichen Terrorzelle gebracht haben. In der Folge waren die sieben Männer und ihre Kommunikation überwacht worden. Am 6. Juli 2023 waren sie festgenommen worden.
Die heutigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Bundesanwälte
- Oberlandesgericht Düsseldorf