Im Verfahren gegen die 66-Jährige, die im März den Brand im Luisenhospital gelegt hatte, ging es zuletzt vor allem um die Frage der Schuldfähigkeit. Die Frührentnerin ist zur Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Zunächst Brand in Eschweiler gelegt
Laut Staatsanwaltschaft hatte die 66-Jährige am 4. März zunächst einen Brand in ihrer Wohnung in Eschweiler gelegt. Es kam dadurch zu einer Explosion, die Fenster ihres kleinen Apartments zerbarsten.
Anschlag auf das Luisenhospital
Danach fuhr die Frau mit dem Auto zum Aachener Luisenhospital. Sie hatte eine Schreckschusspistole und eine täuschend echt aussehende, selbstgebastelte Sprengstoffgürtelattrappe dabei.
Laut Anklage hatte sie vor, im Luisenhospital Suizid zu begehen. Im Operationsbereich des Krankenhauses legte die 66-Jährige dann mehrere Brände – der Schaden beträgt rund 30 Millionen Euro.
Schüsse im Krankenhaus
Nach stundenlangen Verhandlungen mit geschulten Experten der Polizei, die sie zur Aufgabe überreden wollten, lief die Frau schließlich auf die Beamten zu – dabei hatte sie den Auslöser des vermeintlichen Sprengstoffgürtels in der Hand.
Nachdem sie auf mehrere Anrufe nicht reagierte, gab das Sondereinsatzkommando schließlich gezielte Schüsse auf ihre Beine ab und überwältigte sie dann.
66-Jährige hat sich zu den Taten geäußert
Die 66-Jährige, die wegen der Schussverletzungen zur Zeit im Rollstuhl sitzt, hat die Taten vor Gericht zugegeben und sprach von Anfang an darüber auch offen und ausführlich mit dem Richter.
Den Anschlag auf das Luisenhospital hat sie nach eigenen Angaben begangen, weil sie dort vor vielen Jahren ihrer Meinung nach falsch behandelt und auch vergewaltigt worden sei. Dafür gibt es aber keine Belege.
Gründliche Untersuchungen
Seit dem Tag ihrer Einlieferung in die Psychiatrie ist die 66-Jährige gründlich untersucht worden. Psychiater bescheinigten ihr eine instabile Persönlichkeitsstrukur, verstärkt durch jahrelangen Drogenkonsum.
Nun liegt es beim Gericht, wie es die Schuldfähigkeit der 66-Jährigen am 4. März dieses Jahres einschätzt und für wie groß es das Risiko hält, dass die Angeklagte nach ihrer Entlassung weitere schwere Straftaten begehen könnte.
Unsere Quelle:
- Eigene Recherche
- Landgericht Aachen
Über dieses Thema berichtet der WDR auch in der Lokalzeit aus Aachen auf WDR 2.