Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird von den einen geradezu herbeigesehnt, vor allem von Cannabis-Konsumenten. Andere, auch wenn sie selbst nicht kiffen, halten eine beschränkte Legalisierung schlichtweg für vernünftig. Es gibt aber auch jene, die eine Legalisierung der Droge scharf kritisieren. Das tut jetzt auch sehr deutlich der Deutsche Richterbund.
Richterbund: Cannabis-Pläne zu kleinteilig
"Insbesondere wird die Justiz durch die Gesetzespläne nicht entlastet, sondern eher zusätzlich belastet", zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Sonntag Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn. Die geplanten neuen Vorschriften, die seien einfach zu kleinteilig.
Die Richter glauben auch nicht, dass durch die Legalisierung der Schwarzmarkt zurückgedrängt wird. Und auch beim Cannabis-Anbau würde es zu vielen verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch angekündigt, dass das Bundeskabinett voraussichtlich kommende Woche über die begrenzte Cannabis-Freigabe beraten werde. Im April hatte er die Eckpunkte für das Gesetz vorgestellt. Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf vor.
Was die Cannabis-Pläne vorsehen - und was nicht:
- Kein Verkauf an jedermann in Shops: Die Droge sollte ursprünglich in Cannabis-Shops ("lizenzierte Fachgeschäfte") oder eventuell auch Apotheken legal ab 18 Jahren gekauft werden können. Das war der Kern der geplanten Cannabis-Legalisierung der Ampel-Regierung. Doch dieses Vorhaben wird erst mal verschoben.
- Verkauf in Cannabis-Clubs: Eine Art Zwischenschritt zum freien Verkauf sollen sogenannte Cannabis-Clubs darstellen. Im Referentenentwurf heißen sie Anbauvereinigungen. Dort könnten sich Mitglieder mit Cannabis-Produkten aus eigenem Anbau versorgen. Die Vereine dürften bis zu 500 Mitglieder haben.
- Legaler Kauf von bis zu 25 Gramm: Maximal 25 Gramm "Genuss-Cannabis" zum Eigenkonsum soll straffrei sein. Das ist auch die Menge, die man pro Tag maximal in einem Cannabis-Club kaufen darf, so der Plan. Monatlich dürfen demnach 50 Gramm erworben werden. Volljährige unter 21 Jahren dürfen monatlich nur 30 Gramm mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent erwerben.
- Drei Cannabis-Pflanzen pro Person: Für jede und jeden Volljährigen sind nach dem bisherigen Referentenentwurf drei "Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums von Cannabis oder Nutzhanfpflanzen zur nicht-gewerblichen Verwendung von Nutzhanf gleichzeitig erlaubt".
- Cannabis-Abgabe in Modellprojekten: Eine Abgabe in lizenzierten Geschäften - also außerhalb der Cannabis-Clubs - soll vorerst nur wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten ermöglicht werden, heißt es im Eckpunktepapier, das Gesundheitsminister Lauterbach im April vorstellte. Dieses Vorhaben soll aber erst später umgesetzt werden. Der Minister versprach in diesem Zusammenhang "umfängliche Schutzmaßnahmen", um dabei Cannabis-Tourismus zu verhindern. Zum Beispiel solle in einer Kommune nur so viel angebaut werden dürfen, wie dort auch konsumiert werden kann.
Schwarz-Grün in NRW uneins bei Cannabis-Plänen
Wibke Brems, Fraktionschefin der Grünen im NRW-Landtag, sagte im Mai: "Mit der Legalisierung besteht endlich die Chance, Jugend- und Gesundheitsschutz besser durchzusetzen und den illegalen Handel einzudämmen." Die möglichen Modellregionen könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Das von Karl-Josef Laumann (CDU) geführte NRW-Gesundheitsministerium spricht sich gegen die Zulassung von Modellvorhaben aus, "gerade auch mit Blick auf die Gefahren Cannabis-bedingter Hirnschädigungen bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre", teilte das Ministerium im Mai auf WDR-Anfrage mit.
Über dieses Thema berichteten wir am 12.08.2023 um 8.00 Uhr auch in den Hörfunknachrichten, unter anderem bei WDR 5.