Ist ein Streik am Flughafen angekündigt, sollten sich Passagiere als erstes bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter über den Status ihres Flugs informieren. Ist der eigene Flug nicht vom Streik betroffen, sollte dennoch mehr Zeit am Flughafen eingeplant werden.
Flug wegen Streik annulliert: Welche Rechte habe ich?
Wurde der Flug wegen des Streiks annulliert, haben Fluggäste laut Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich Anspruch auf einen anderen Flug oder eine anderweitige Beförderung, etwa mit der Bahn.
Alternativ können Passagiere auch vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Tickets verlangen. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, Urlauber auf alternativen Wegen ans Ziel zu bringen.
Flug verspätet: Was sollte man beachten?
Bei längeren Wartezeiten muss die Airline laut Verbraucherzentrale zudem sogenannte Betreuungsleistungen erbringen. Dazu zählen Essen und Getränke und - falls notwendig - eine Übernachtung und der Transfer zum Hotel.
Kommt die Airline dem nicht nach, muss sie die Ausgaben erstatten. Daher sollten Belege unbedingt aufgehoben und die Verspätung - zum Beispiel mit Fotos von der Anzeigetafel - dokumentiert werden.
Flug wegen Streik verpasst: Wer ist zuständig?
Verpassen Passagiere hingegen ihren Flug, weil sich aufgrund des Streiks die Sicherheitskontrollen verzögern, wird es komplizierter. Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert.
Daher haben die Fluggesellschaften auf Verzögerungen bei den Kontrollen keinen Einfluss. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Streik am Flughafen: Wo finde ich Hilfe?
Mehrere Unternehmen und Organisationen listen Hilfe über Onlineportale und Apps. Mit der App "Flugärger" bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen Informationen und Unterstützung bei der Wahrnehmung von Fluggastrechten an.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Verbraucherzentrale NRW