Tausende Corona-Verstöße in den NRW-Großstädten sorgen seit Beginn der Pandemie für Bußgeldeinnahmen in Millionenhöhe. Die Art der Bußgelder zeigt zudem, welche Regeln den Menschen in NRW offenbar besonders schwer fallen, einzuhalten: eine Maske tragen oder sie auch richtig tragen - also über Mund und Nase. Außerdem: Abstand halten und sich nicht mit mehreren Menschen treffen.
So haben allein die Ordnungsbehörden in Duisburg mehr als eine Million Euro an Bußgeldern festgesetzt, wie eine dpa-Umfrage in einigen großen Städten ergab. 8.400 Ordnungswidrigkeitsverfahren seien dazu eingeleitet worden, besonders häufig, weil Kontaktregeln nicht eingehalten wurden oder eine Maske fehlte, teilte ein Sprecher mit.
Auch Aachen kratzt an der Million
In Düsseldorf hat das Ordnungsamt in mehr als 2.900 Verfahren Bußgelder in Gesamthöhe von etwa 510.000 Euro ausgesprochen. Auch Verstöße von Gewerbetreibenden seien eingerechnet. Hier können die Bußgelder deutlich höher ausfallen als bei Passanten oder Bahnreisenden.
Aachen hat Bußgelder von mehr als 815.000 Euro verhängt (etwa 2.300 Verstöße). Etwa die Hälfte der Verfahren entfalle auf Ansammlungen oder Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen.
Essen kassierte in rund 3.500 erfassten Verfahren etwas mehr als 605.000 Euro. In Bielefeld summieren sich die Bußgeldeinnahmen auf bislang etwa 277.000 Euro (2.150 Verfahren wegen Corona-Verstößen).
Corona-Verstöße: Manche Städte führen nicht extra Buch
In anderen Städten, etwa Münster oder Dortmund, wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln nicht gesondert erfasst.
Steuer-und Gebühren-Einbußen: Millionen auf der Soll-Seite
Den auf den ersten Blick hohen Einnahmen durch die Corona-Bußgelder gegenüber stehen teils erhebliche kommunale Steuer- und Gebühren-Einbußen im Zuge der Corona-Krise.
Bußgelder von 50 bis 10.000 Euro
Der Bußgeldkatalog der Corona-Schutzverordnung umfasst eine ganze Reihe möglicher Verstöße. Die Bußgelder reichen dabei von 50 Euro für eine fehlende Maske an den vorgeschriebenen Orten bis hin zu 10.000 Euro für denjenigen, der einen nicht genehmigten Freizeitpark betreibt. Wer gegen Kontaktbeschränkungen verstößt, muss beispielsweise mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. In Bus oder Bahn ohne Alltagsmaske erwischt zu werden, kostet ebenfalls 250 Euro.