"Da hab ich schon keine Lust mehr …" – diesen Satz hören Gastronomen gerade häufig, wenn sie ihre Gäste bitten, gleich beim Reinkommen Namen und Kontaktnummer zu hinterlassen.
Diese Registrierungspflicht hat das Land zur Auflage gemacht, als Cafés und Restaurants am 11. Mai wieder öffnen durften. Die Idee: Gesundheitsämter sollen nachvollziehen können, zu wem ein Corona-Infizierter Kontakt hatte, um diese im Krankheitsfall zurückverfolgen zu können.
Weniger Umsatz, mehr Aufwand
Für Gastronomen ist das zusätzlicher Aufwand in ohnehin schwierigen Zeiten. Von den Mitgliedern des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) NRW beklagen drei Viertel Umsatzeinbußen von 50 Prozent und mehr.
Und das liegt nicht nur daran, dass derzeit weniger Tische besetzt werden können, sagt Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig: "Durch die Corona-Auflagen müssen wir das Verhältnis zu unseren Gästen sowieso neu justieren – die Liste mit Kontaktdaten ist da zweifellos ein Störfaktor."
Vertraulich aufbewahren, dann vernichten
Unsicherheit gibt es auch bei der Umsetzung. Dabei sind die Vorgaben des Landes ganz klar: An jedem Tisch muss eine eigene Liste ausgelegt werden - bei jedem Gästewechsel eine neue.
Dass sich alle Kunden in eine einzige Liste eintragen, darf nicht sein – aus Datenschutzgründen. Außerdem müssen die Listen vier Wochen lang vertraulich aufbewahrt und dann vernichtet werden.
Klage eingereicht
Dem Bochumer Rechtsanwalt Christof Wieschemann reicht das nicht aus. Er hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage eingereicht: "Es gibt keine einheitlichen Vorgaben für Sicherung der Daten und Übermittlung an die Behörden. Hier sind sämtliche Standards verletzt, die in der Vergangenheit formuliert wurden."
Das Thema Datenschutz beschäftigt auch die "Veedelsretter" in Köln, eine Initiative von Selbstständigen, die sich in der Corona-Krise zusammengeschlossen haben. Sie haben eine App entwickeln lassen, mit der Gäste per Handy und QR-Code digital ihre Daten übermitteln können.
Der Vorteil: Lästiger Papierkram fällt weg. Die Resonanz ist groß: Zehn Tage nach dem Start machen 300 Gastronomen mit.
Frage der Verhältnismäßigkeit
Die von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz stellt grundsätzlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Vorstand Frederick Richter hätte sich gewünscht, dass die Kontaktdaten verschlüsselt erfasst und nur entschlüsselt werden, wenn tatsächlich ein Corona-Fall verfolgt werden muss. "Mich wundert sehr, dass es da keine breite gesellschaftliche Debatte gab."