Die Corona-Lage ist wieder ernst - das ist die Botschaft, die NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Freitag unter die Leute bringen wollte. Auf einer Pressekonferenz sprach er von einer "besorgniserregenden" Situation, da sich das Virus schnell und stark ausbreite. "Im Umgang mit der Corona-Pandemie geht es in diesen Tagen ums Ganze." Das Ziel müsse sein, einen sogenannten Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen wie im Frühjahr "mit aller Kraft" zu verhindern. Dafür sei die Reduzierung von sozialen Kontakte "das Allerwichtigste".
Gastronomie und Veranstaltungen besonders betroffen
Ab Samstag soll deshalb eine neue Corona-Schutzverordnung gelten. Sie führt zu härteren Regeln für die Gastronomie und den Veranstaltungsbereich. Laschet warb um Verständnis dafür. Um das öffentliche Leben mit Kinderbetreuung und Arbeit offen zu halten, brauche es Einschränkungen im Freizeitbereich. Die sollen in "Hotspots" gelten - also dort, wo die Coronazahlen steigen.
Sobald es in einer Kommune mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner in einer Woche gibt, gelten diese Regeln:
- Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind verboten.
- An besonderen Feste wie Hochzeiten dürfen außerhalb der eigenen Wohnung maximal 25 Menschen teilnehmen (gilt ab Montag).
- Bei Konzerten, Aufführungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen gilt auch am Sitz- oder Stehplatz eine Maskenpflicht.
- Auch in der Öffentlichkeit gilt an stark besuchten Orten wie Fußgängerzonen eine Maskenpflicht. Wo genau, wird vor Ort entschieden.
Ist der Grenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten, werden die Regeln noch einmal verschärft:
- Bei Veranstaltungen sind nur noch 100 Personen erlaubt - egal ob drinnen oder draußen. Für mehr Teilnehmer braucht es eine Ausnahmegenehmigung der Behörde.
- Gastronomische Einrichtungen wie Restaurants oder Bars müssen um 23 Uhr schließen. Die Sperrstunde gilt bis 6 Uhr. Auch der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder Kiosken ist in dieser Zeit verboten.
- Besondere Feste wie Hochzeiten sind nur noch für zehn Menschen erlaubt (gilt ab Montag).
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Haushalte nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Beispiel 1: Sarah und Andreas dürfen sich mit ihren drei Kindern in der Öffentlichkeit aufhalten, da sie ein Haushalt sind.
Beispiel 2: Sarah, Andreas und ihre drei Kinder dürfen sich auch mit Familie Schmidt in der Stadt treffen, die insgesamt sogar zu sechst in einem Haushalt lebt. Auch wenn es dann mehr als 5 Personen sind. Das sind dann nämlich zwei Haushalte. Mehr dürfen es nicht sein.
Beispiel 3: Außerdem darf Sarah mit vier Freundinnen spazieren gehen, denn bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten sind bei öffentlichen Treffen erlaubt.
Wie viele Menschen sich zuhause privat treffen dürfen, wird nicht vorgeschrieben. Stattdessen wird laut Laschet nur "dringend" empfohlen, solche Treffen auf das "äußerst Minimale" zu reduzieren.
Wirte klagen gegen Sperrstunde
Vor allem die Sperrstunde in den Corona-"Hotspots" wird unter den Gastronomen für viel Ärger sorgen. Betroffen sind große Städte wie Düsseldorf, Köln, Dortmund und Essen, aber auch die Kreise Olpe und Recklinghausen. Dabei muss noch geklärt werden, ob die Sperrstunde überhaupt rechtens ist. Mehrere Gastwirte klagen bereits dagegen. Auch Theater, Kinos, Konzertveranstalter und Sportvereine in "Hotspots" müssen sich nun auf die Einschränkungen einstellen.
Maskenpflicht im Unterricht wieder möglich
Über ein Thema wurde am Freitag nicht entschieden: eine Maskenpflicht im Unterricht. Da im Moment noch Herbstferien seien, wolle man das "in aller Ruhe" erörtern, sagte Laschet. Ausschließen wollte er eine Wiedereinführung nicht.