Auch der Start ins Jahr 2022 unterliegt einigen pandemiebedingten Hürden. Wir erklären, was an Silvester in NRW gilt.
Welche Kontaktbeschränkungen gelten an Silvester?
Seit 28. Dezember gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen, die auch Silvester und Neujahr betreffen. Dann dürfen maximal noch zehn geimpfte oder genesene Menschen privat zusammenkommen - Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht dazu.
Für Ungeimpfte sind die Vorschriften wie bereits vor Weihnachten deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Ist an Silvester das Böllern verboten?
Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind grundsätzlich verboten. Das private Abbrennen von Pyrotechnik ist generell zwar erlaubt - aber nicht überall. An belebten Plätzen und Straßen ist es untersagt. Wo genau, müssen laut Schutzverordnung die Behörden vor Ort festlegen.
Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerk, mit der Ausnahme von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen.
Private Restbestände dürfen abgefeuert werden
Auf privatem Gelände dürfen Feuerwerk-Restbestände in die Luft geschossen werden. Öffentliche Feuerwerke oder Lichtshows wird es nicht geben.
Und was ist mit Silvesterpartys?
Clubs und Diskotheken ist der Betrieb untersagt. Das Land NRW weitet das Tanzverbot zu Silvester aber noch aus: Silvester-Bälle sind verboten. Das gilt sowohl in der Gastronomie als auch für "vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist", teilte das Gesundheitsministerium mit.
Geöffnet bleiben aber Kneipen und Restaurants.
Statt feiern impfen?
Impfen, impfen, impfen - so lautet die Devise, um die befürchteten Auswirkungen einer Omikron-Welle abzumildern. Das geht teilweise auch an Silvester oder Neujahr. Wer also (besser) geschützt ins neue Jahr starten will, findet hier Anlaufstellen: