Corona-Test: Worauf haben sich Bund und Länder geeinigt?
Bund und Länder wollen einheitliche Reisebeschränkungen für Touristen aus Corona-Risikogebieten. Wenn sie in einem Hotel übernachten oder eine Ferienwohnung beziehen wollen, müssen sie ein ärztliches Attest vorlegen - als Nachweis, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Dafür müssen sie sich einem Corona-Test unterziehen, der höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Wie die Länder den Beschluss umsetzen, ist noch offen. Für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) ist er aber ein Schritt in die richtige Richtung: "Gut, dass wir nun gemeinsame Regelungen aller Länder mit dem Bund dafür haben, wie wir Risiko-Vorsorge und Reisefreiheit miteinander verbinden." Allerdings erklärte die Landesregierung Thüringens bereits am Samstag (27.06.2020), aus dem Verbund auszuscheren und keine Einreise- und Beherbungsverbote zu erlassen.
Wie aussagekräftig ist der Test überhaupt?
Auch ein anderes Problem soll angegangen werden: Die 48-Stunden-Frist konnte oft nicht eingehalten werden, weil die Auswertung der Tests oft länger dauerte. Für Touristen, die vor der Abreise noch einen Abstrich machen lassen wollten, eine Zitterpartie. Jetzt soll es deutlich schneller gehen: Bund und Länder wollen die Testkapazitäten ausbauen.
Wie groß ist denn die Aussagekraft solcher Tests überhaupt? "Wenn man ganz frisch infiziert ist, schlägt er noch nicht an", gibt WDR-Wissenschaftsredakteurin Ruth Schulz zu bedenken. Und: "Man kann sich auch am nächsten Tag noch infizieren." Ihr Fazit: Solche Tests seien nur "eine Momentaufnahme."
Einheitliche Regelung statt Flickenteppich?
In der vergangenen Woche hatten sieben Bundesländer unterschiedliche Regelungen für Touristen aus "Hot-Spots" eingeführt. Bayern und Niedersachsen verhängten ein generelles Beherbergungsverbot, in anderen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, war eine Quarantäne von 14 Tagen Pflicht. In einigen Fällen waren die Hoteliers, Ferienhaus-Vermieter und Campingplatzbetreiber sogar verpflichtet, Urlauber nach Hause zu schicken, die erst kürzlich aus einem Risikogebiet angereist waren.
Diese Regelungen galten ausdrücklich für die Kreise Gütersloh und Warendorf, den beiden vom Corona-Ausbruch bei Tönnies betroffenen "Hot-Spots" in Deutschland. Viele Bewohner fühlten sich deswegen stigmatisiert.
Warendorfer dürfen wieder nach Bayern
Ob diese Regelungen gar nicht mehr gelten, hängt davon ab, wie und ob die Länder den neuen Beschluss umsetzen. Für den Kreis Warendorf hat sich die Situation inzwischen schon entspannt: Weil die Zahl der Infizierten dort am Freitag (26.06.2020) unter die kritische Marke von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner gesunken ist, gilt der Kreis nicht mehr als Risikogebiet. Bayern hat darauf hin das Beherbergungsverbot aufgehoben.