Die Regel klingt zunächst simpel: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune fünf Werktage am Stück unter 100 liegt, können Lockerungen in Kraft treten: Dann dürfen Außengastronomie sowie Hotels öffnen, für Einkäufe in Läden ist kein Termin mehr nötig.
In NRW haben am Samstag 33 Kommunen diese Schwelle unterschritten. Sollte der Wert dort am Wochenende nicht wieder über 100 steigen, dürfen in folgenden Kreisen und kreisfreien Städten die Maßnahmen gelockert werden bzw. bleiben:
- Bonn
- Borken
- Bottrop
- Coesfeld
- Düren
- Düsseldorf
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Essen
- Euskirchen
- Heinsberg
- Herford
- Herne
- Hochsauerlandkreis
- Höxter
- Kleve
- Lippe
- Märkischer Kreis
- Minden-Lübbecke
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Oberhausen
- Paderborn
- Recklinghausen
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Siegen-Wittgenstein
- Soest
- Steinfurt
- Unna
- Viersen
- Warendorf
- Wesel
Ab Pfingstmontag dürfen lockern:
- Bochum
- Duisburg
- Gelsenkirchen
- Rhein-Kreis Neuss
Da Pfingstmontag ein Feiertag ist, betreffen die Lockerungen den Einzelhandel nur theoretisch. Biergärten und Restaurants könnten aber ihre Außenbereiche öffnen.
Am anderen Ende der Tabelle stehen folgende 16 Kommunen, die die erforderlichen fünf vollen Werktage bis zum Wochenende nicht mehr erreichen können. Hier wird es also keine Lockerungen am Pfingstwochenende geben:
- Bielefeld
- Dortmund
- Gütersloh
- Hagen
- Hamm
- Köln
- Krefeld
- Leverkusen
- Mettmann
- Oberbergischer Kreis
- Olpe
- Remscheid
- Rhein-Erft-Kreis
- Solingen
- Städteregion Aachen
- Wuppertal
Teillockerungen wegen unterschiedlicher Inzidenzen möglich
Die Tatsache, dass eine Kommune Lockerungen nach der Corona-Schutzverordnung umsetzen darf, heißt allerdings noch nicht, dass diese auch auf jeden Fall umgesetzt werden. Das entscheidet die jeweilige Kommune. Auch sind Teillockerungen möglich, wenn beispielsweise die Inzidenzen in einem bestimmten Teil der Kommune deutlich höher, im Rest aber niedrig sind.
Schlechtes Wetter: Nur ein Drittel der Außengastro will öffnen
Und schließlich liegt die Entscheidung, ob Hotels, Biergärten, Restaurant-Terrassen oder Läden geöffnet werden, immer noch beim jeweiligen Eigentümer. Nach Einschätzung des Branchenverbandes Dehoga NRW werden am Pfingstwochenende nur gut ein Drittel der Gastronomen von ihren Öffnungsmöglichkeiten der Außenbereiche Gebrauch machen.
Solange die Innengastronomie geschlossen bleiben muss, weil die Inzidenzen noch nicht weit genug gesunken sind, sei "das wirtschaftliche Risiko, auch wegen des vorhergesagten schlechten Wetters, schlicht zu hoch", heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) NRW am Donnerstag.