Impfpflicht oder Impfzwang? Wie sich das eine vom anderen unterscheidet
Stand: 07.12.2021, 18:38 Uhr
Impfen gegen Covid-19 und seinen teils tödlichen Verlauf: Weil es viele nicht freiwillig machen, redet die Politik von einer Impfpflicht. Manchmal ist in der Diskussion auch von "Impfzwang" zu lesen - aber Achtung: Pflicht und Zwang sind nicht dasselbe.
"Lassen Sie sich impfen" - diesen Appell wiederholen Politiker seit Monaten immer und immer wieder. Aber gutes Zureden und Aufklärung alleine reichen offenbar nicht aus. Ungeachtet all der Risiken, die eine Covid-19-Erkrankung für einen selbst und für andere mit sich bringt sind immer noch Millionen von Menschen in Deutschland nicht gegen Corona geimpft. Lange Zeit wollte niemand auf politischer Ebene eine Impfpflicht in Betracht ziehen. Aber durch die vergleichsweise langsam steigende Impfquote, hat sich das inzwischen geändert.
Noch vor dem Einzug in Kanzleramt und Ministerien brachte die Ampel-Koalition am Dienstag ihr inzwischen zweites Corona-Gesetz in den Bundestag ein. Einer der Punkte des Entwurfs: eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen betreut, behandelt oder gepflegt werden. Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Schon am Freitag soll das Gesetz vom Bundestag und anschließend auch vom Bundesrat beschlossen werden.
Bundestag entscheidet bald über allgemeine Impfpflicht - Bußgeld bei Verstoß?
Und wie sieht's mit einer allgemeinen Impfpflicht aus? Der designierte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte beim ersten Auftritt der Ampel-Spitzen in der Bundespressekonferenz am Dienstag, die allgemeine Impfpflicht sei "kein Vorhaben der Ampelkoalition". Man habe verabredet, dass fraktionsübergreifend Gruppenanträge erarbeitet würden und die Abgeordneten in einer offenen Debatte darüber entschieden.
Neben vielen weiteren prominenten Politikern hatte sich zuletzt allerdings auch der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine Impfpflicht ausgesprochen. Bei einem Verstoß gegen eine solche Pflicht könnte ein Bußgeld fällig werden, sagte Scholz dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Etwas Vergleichbares gibt es seit März 2020 mit der Masern-Impfpflicht für Kindergarten- und Schulkinder sowie ihre Betreuer. Eltern, die ihren Nachwuchs nicht impfen lassen und trotzdem in die Kita oder Schule schicken, müssen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mit einer Geldstrafe von 2.500 Euro rechnen.
Kein Zwang: Niemand wird mit Gewalt zum Impfen gebracht
"Wichtig ist, wir sprechen von einer Impfpflicht, nicht von einem Impfzwang. Niemand darf zwangsgeimpft werden", hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, unlängst der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt.
Zwangsimpfen hieße: Jemanden womöglich auch mit Gewalt zum Impfen zu bringen. Verfassungsrechtlich ist das aber gar nicht möglich. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte erklärt, dass niemand Angst haben müsse, von der Polizei zum Impfen geschleppt zu werden oder im Gefängnis zu landen.
Wer der Impfpflicht nicht nachkomme, müsse mit spürbaren Restriktionen bei der Teilnahme am öffentlichen und gewerblichen Leben rechnen, schlägt Reinhardt vor. Und Kretschmann bringt, ebenso wie Scholz, ein Bußgeld ins Spiel.