Weitere sieben Bundesländer haben am Freitag ein Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr angekündigt. In Hamburg und Nordrhein-Westfalen soll die Vorschrift zum 1. Februar auslaufen, in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland einen Tag später.
Die übrigen neun Länder hatten die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits zuvor beendet oder deren Abschaffung bis Anfang Februar bereits in den vergangenen Tagen angekündigt.
Bundesländer folgen Lauterbach
Die Entscheidung der verbliebenen sieben Bundesländer folgte am Freitag auf eine Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar abzuschaffen. "Damit wird auch Einheitlichkeit mit der Regelung im Fernverkehr geschaffen", erklärte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums.
Die Maskenpflicht sei ein "wichtiges Instrument" gewesen, werden nun aber nicht mehr benötigt, erklärte Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) dazu. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) teilte mit, angesichts der "derzeit gut beherrschbaren Lage" sei eine Maskenpflicht nicht mehr zu rechtfertigen.
Das freiwillige Tragen einer Maske schütze jedoch weiterhin effektiv vor Ansteckungen, betonte sie. Auch die übrigen Landesregierungen rieten weiterhin das Maskentragen als freiwillige Maßnahme. "Die Empfehlung, sich mit FFP2-Masken vor Ansteckung und mit der Impfung gegen schwere Krankheitsverläufe zu schützen, wird vor diesem Hintergrund bekräftigt", erklärte das hessische Sozialministerium.
Christian Drosten, Chefvirologe der Berliner Charité, sagte am Donnerstag, dass er das Tragen von Masken in der aktuelle Pandemie-Phase für nicht mehr so effektiv halte wie früher. Der Grund: Masken würden nur noch bei wenigen Anlässen getragen und spielten somit kaum noch eine Rolle bei der Eindämmung des Coronavirus. Für das Aufheben einer Maskenpflicht in Zügen ist Drosten dennoch nicht - zum Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen.
Wo besteht in NRW noch die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt derzeit nur noch an wenigen Orten in NRW - zum Teil auf Basis der landesweiten Corona-Schutzverordnung, zum Teil auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Verpflichtend ist das Maskentragen unter anderem hier:
- bis 1. Februar noch in öffentlichen Bussen und Bahnen: im NRW-Nahverkehr mindestens OP-Maske, im Fernverkehr (ICE, IC, Flixbus etc.) mindestens FFP2-Maske
- in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen mindestens FFP2-Maske
- beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen mindestens FFP2-Maske
- beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mindestens FFP2-Maske
- in Obdachlosenunterkünften mindestens OP-Maske
- in Unterkünften für Geflüchtete mindestens OP-Maske
Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen im Nahverkehr eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.
Über dieses Thema berichtet am 13.01.2023 um 16.00 Uhr auch "WDR aktuell" im WDR Fernsehen sowie im Hörfunk.