Überraschend hat die NRW-Landesregierung am Donnerstag weitere Lockerungen in der Corona-Krise bekanntgegeben: Von Montag (15.06.2020) an ist zum Beispiel das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen möglich.
Außerdem dürfen mehr Kunden gleichzeitig Geschäfte betreten: Statt einem Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist nun ein Kunde pro sieben Quadratmeter erlaubt. Das gilt auch für Museen und Tierparks. Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern können unter bestimmten Auflagen wieder gefeiert werden.
Private Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern sind mit maximal 50 Teilnehmern wieder möglich, wenn Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen eingehalten werden.
Thermen wieder offen - Sport mit Körperkontakt
Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Wieder erlaubt ist Planschen - die Nutzungsbegrenzung auf das Bahnenschwimmbecken entfällt.
Erleichterungen gelten auch für Sportarten mit Körperkontakt. Sie sind ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
Jahrmärkte dürfen wieder öffnen
Zudem dürfen Jahrmärkte und Kirmes-Veranstaltungen wieder stattfinden, vorausgesetzt sie befolgen ein besonderes Hygienekonzept und werden mit den zuständigen lokalen Behörden abgestimmt.
Unter anderem bedeute dies, dass die Veranstaltung wie ein Freizeitpark umzäunt sein muss, sodass die Besucher das Gelände über vorgeschriebene Eingänge betreten müssen und somit zurückverfolgt werden können, wie eine Sprecherin der NRW-Staatskanzlei auf Anfrage des WDR erklärte.
Clubs, Diskotheken und Bordelle bleiben zu
Bars und Kneipen können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Nur Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Bordellen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
Maskenpflicht verlängert
Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben bestehen. Sprich: Die Maskenpflicht wurde bis zum 1. Juli verlängert. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
Doch mit den anderen Lockerungen kehrt ein ziemlich normales Leben vorerst zurück. Etwas überraschend, hatte die Staatskanzlei doch noch am Dienstag (09.06.2020) mitgeteilt, es seien "keine wesentlichen Änderungen" geplant.
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Wo gilt die Maskenpflicht?
Unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands gilt in NRW Maskenpflicht unter anderem:
- in Bürgerbüros und Ämtern mit Kundenbesuch
- auf Märkten
- auf Spielplätzen
- in Bus und Bahn
- beim Einkaufen
- beim Frisör
- beim Arzt
- bei der Physiotherapie
- auf Parkplätzen von Supermärkten
- bei Bildungsveranstaltungen
- für Schüler ab der 5. Klasse auch im Unterricht
- bei den nach der Coronaschutzverordnung ausnahmsweise zulässigen Zusammenkünften
- am Arbeitsplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden kann
Alle Regeln der Maskenpflicht stehen in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:
Achtung: Manche Städte haben eine erweiterte Maskenpflicht.
Stand: 26.11.2020