Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, zieht die NRW-Landesregierung die Corona-Notbremse. Läden, Zoos und Museen müssen wieder schließen. Eigentlich.
Für diese Kreise und Städte gilt nämlich auch: Sie können die neu geschaffene Test-Option nutzen und damit die Rücknahme der Lockerungen verhindern. Mit einem negativen Schnelltest kann man dann trotzdem shoppen, ins Museum, in den Zoo oder in viele andere Einrichtungen - meistens jedoch mit Terminbuchung.
Die Entscheidung, ob eine Test-Pflicht eingeführt werden soll, liegt dabei laut Corona-Schutzverordnung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Voraussetzung ist ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertests.
Wo greift die Notbremse trotz einer Test-Pflicht?
Unberührt von der optionalen Test-Pflicht bleiben die Kontaktbeschränkungen. Ist in einem Kreis oder einer Stadt die Corona-Notbremse in Kraft, gelten für Treffen verschärfte Regeln.
Hier ein Überblick, welche Corona-Regeln für Treffen, Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken und körpernahe Dienstleistungen gelten, wenn die Notbremse in Kraft ist oder nicht - mit und ohne Test-Pflicht:
Wie viele Kreise und Städte sind von der Notbremse betroffen?
Inzwischen ist laut Robert Koch-Institut der Inzidenzwert 100 bei 41 der 53 Kreise und kreisfreien Städte überschritten (Stand: 29.03.2021). Ab diesem soll die Notbremse greifen. In fünf Kreisen beziehungsweise Städten liegt der Wert sogar über 200. Die höchsten Werte haben der Märkische Kreis (235) und der Kreis Lippe (214,7). Die niedrigsten Werte wurden in Münster (58) und im Kreis Höxter (69,2) registriert.
Der landesweite Durchschnitt stieg auf 129,6. Am Sonntag hatte er bei 128,8 gelegen. Binnen 24 Stunden sind damit landesweit 1.511 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet worden. Ein Mensch starb mit oder an Covid-19.
In Kraft ist die Notbremse seit Montag aber erst einmal nur in 31 Kreisen und Städten. Am Dienstag müssen laut NRW-Gesundheitsministerium weitere sechs Kommunen die Notbremse ziehen: Bielefeld, Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Kreis Steinfurt und Stadt Bottrop.
Die Kreise Olpe und Steinfurt wollen auf jeden Fall die Testoption ziehen, warten aber noch auf die Genehmigung aus Düsseldorf. Bielefeld kündigte an, die Entscheidung spätestens bis Dienstag bekannt zu geben.
Welche Kreise mit Notbremse führen nun die Test-Pflicht ein?
Zu den Städten, die die Test-Pflicht umsetzen werden, gehören bisher die Städteregion Aachen, die Städte Duisburg, Düren, Leverkusen, Herne, Herford und der Kreis Minden-Lübbecke. Sie alle teilten am Samstag mit, das Land habe bereits sein Einverständnis erteilt.
Die Kreise Mettmann und Moers und die Stadt Mülheim an der Ruhr setzen ebenfalls auf die Test-Option. Ebenso der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Borken, Hochsauerlandkreis, Kreis Lippe, Kreis Herford sowie die Städte Wuppertal, Krefeld, Gütersloh, Dortmund, Gelsenkirchen, Solingen und Essen. Bonn kündigte einen entsprechenden Antrag beim Land an.
Uneingeschränkte "Notbremse" nur in wenigen Städten
Hagen und Remscheid haben sich vorerst gegen die Test-Option entschieden. Außerdem Köln. "Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen in den vergangenen Tagen sieht die Stadt Köln derzeit von einem Antrag beim Land ab", heißt es in einer Erklärung der Stadt. Auch in Bottrop ab Dienstag die "Notbremse" ohne Einschränkungen.
Wo erfährt man, ob in einem Kreis oder einer Stadt die Test-Pflicht gilt?
Informationen dazu findet man auf den Internetseiten der jeweiligen Kreise, Städte und Gemeinden. Das empfiehlt auf Nachfrage des WDR auch das NRW-Gesundheitsministerium. Denn, so ein Sprecher: "Es gibt kein 'offizielles' zentrales Regelwerk, in dem alle Regeln der Kommunen aufgezählt werden."