Das Versprechen
Nach dem Bund-Länder-Treffen am Dienstag kündigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) neue Kontaktbeschränkungen an. Ab dem 11. Januar gelte "für private Zusammenkünfte" die Regel: "Es dürfen sich nur noch treffen: Angehörige eines Hausstands plus eine weitere Person." Und ergänzt: "Es ist einfach zu verstehen, es ist zielgerichtet." Auf Nachfrage bestätigte Laschet, das gelte auch für Besuche in Privatwohnungen. Die Bund-Länder-Beschlüsse werde NRW "eins zu eins" umsetzen.
Die Umsetzung
Zwei Tage nach Laschets Ankündigung verabschiedete das Kabinett die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Darin sind die neuen Kontaktbeschränkungen geregelt – und gelten nun ausdrücklich nur für den öffentlichen, nicht für den privaten Raum.
Auf den privaten Wohnraum lässt sich wohl dieses Verbot beziehen: "Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt." Was genau darunter zu verstehen ist, wird wiederum nicht definiert. Ist ein Gebetskreis im Wohnzimmer eine "Party"? Eine gemeinsame Yoga-Session oder ein Spiele-Abend eine "vergleichbare Feier"? "Ein rechtliches Verbot, welches über Partys und vergleichbare Feiern hinausgeht, wäre in der Praxis nicht kontrollierbar", heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium.
Andere Bundesländer sind da deutlich klarer: Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellen in ihren jeweiligen Verordnungen fest, dass die Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum gelten.
Die Regelung in den NRW-Nachbarländern
Da sich soziale Kontakte bekanntlich nicht an Ländergrenzen halten, wäre eine Abstimmung mit den Nachbarn wichtig. Das weiß auch Ministerpräsident Laschet und kündigte zumindest für die Schulfragen am Dienstag an: "Wir werden uns eng abstimmen mit den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen, das sind unsere unmittelbaren Nachbarländer."
Und bei den Kontakten? Da sind Rheinland-Pfalz und Niedersachsen viel strenger: Die Regel "ein Haushalt plus eine weitere Person" gilt hier auch im Privaten. Keine Differenzen gibt es hingegen zu der Verordnungen Hessen. Auch hier gelten Kontaktbeschränkungen nur für den öffentlichen Raum.
Übrigens: Das Halali ist in NRW geregelt
Die Frage der Kontakte im Privaten bleibt in der NRW-Coronaschutzverordnung diffus. Klar geregelt ist dafür aber, wie es mit der Jagd in Corona-Zeiten aussieht. Hier ist eine eigene Ausnahme von der 1,5-Meter-Abstandsregel definiert: Bei "dringend erforderlichen Veranstaltungen zur Jagdausübung" dürfen "namentlich dokumentierte Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmer" auch näher beieinander stehen.
Hinweis: In einer früheren Fassung hatten wir fälschlicherweise geschrieben, dass in Niedersachsen die Kontaktbeschränkungen nur im öffentlichen Raum gelten. Sie gelten aber auch im Privaten. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.