Urlaub im Ausland ist in Corona-Zeiten eine unsichere Sache. Und der Gedanke, was passiert, wenn man sich im Urlaub das Coronavirus einfängt oder das komplette Hotel samt Gäste unter Quarantäne gestellt wird, dürfte bei den allermeisten ein eher mulmiges Gefühl auslösen. Deswegen ist es jetzt doppelt wichtig geworden, sich anzuschauen, wie man in solchen Fällen eigentlich abgesichert ist – bevor man in den Flieger steigt.
Wann springt die gesetzliche Krankenversicherung ein?
Wenn ich im Urlaubsland (EU-weit und in einigen anderen Ländern) ins Krankenhaus muss, kommt die gesetzliche Krankenversicherung dafür auf. Zwei Probleme gibt es aber. Die Krankenversicherung erstattet im Ausland häufig nur einen Teil der Arztkosten und einen medizinisch begründeten Rücktransport zahlt die Gesetzliche in der Regel auch nicht. Eine zusätzliche Auslandskrankversicherung (ab 10 Euro jährlich) macht also Sinn, sofern sie auch bei Pandemien greift.
Worauf muss ich bei der Reisekrankenversicherung achten?
Einige Versicherungen zahlen nicht bei Erkrankungen durch Pandemien. Deshalb sollte man sich vergewissern, dass die eigene Auslandskrankenversicherung Pandemien nicht explizit ausschließt. Tut sie dies nicht, ist ein solcher Fall versicherungstechnisch abgedeckt. Am besten sollte man auch eine Versicherung wählen, die die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt, wenn er aus medizinischen Gründen sinnvoll ist.
Und aufgepasst! Häufig greifen Auslandskrankenversicherungen nicht in Ländern, für die bereits vor Abflug eine Reisewarnung bestand.
Wer übernimmt die Kosten, wenn ich im Urlaub in Quarantäne muss?
Pauschalreisende können in der regulären Reisezeit einen Reisemangel reklamieren. Wenn sie durch einen verpassten Rückflug länger im Urlaub bleiben müssen, muss der Reiseveranstalter bis zu drei Tage die Kosten übernehmen. Dies ergibt sich aus der Beistandspflicht im Reisevertrag, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Erste Reiseveranstalter werben bereits mit Versicherungen, die die Kosten für Quarantäne übernehmen würden.
Bei Individualreisen ist die Quarantäne während der regulären Urlaubszeit kein Fall für die Auslandskrankenversicherung. Denn in der normalen Reisezeit, entstehen dadurch keine höheren, sondern durch wegfallende Unternehmungen eher geringere Kosten. Auch hier gilt es im Vorhinien abzuklären, ob die eigene Reiseschutzversicherung für einen verpassten Rückflug aufkommt.
Wenn ich vor Reiseantritt zu Hause in Quarantäne muss und deswegen nicht fliegen darf, dann greift meistens auch keine Reiserücktrittsversicherung, sagt der Bund der Versicherten. Nur wenn man wirklich mit Covid-19 infiziert ist, zahlt die Reiserücktrittsversicherung - sofern sie Pandemien nicht explizit ausschließt.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundes der Versicherten und in unseren "FAQ Corona und Reisen" finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Urlaub, Reiserücktritt und Rechtsschutz in Corona-Zeiten.
Außerdem finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes Informationen zu weltweiten Reisewarnungen und -hinweisen.