Weihnachten ist da - und Corona präsenter, als viele noch vor Kurzem vermuteten. Wie kann man diesmal feiern? Was ist nach jetzigem Stand erlaubt und verboten? Ein Überblick über die wichtigsten Corona-Regeln während des Weihnachtsfests.
Wann kommen die verschärften Corona-Regeln?
Bund und Länder haben vereinbart, dass die neuen Maßnahmen mit Kontaktbeschränkungen für alle erst am 28. Dezember in Kraft treten sollen. Derzeit gilt in NRW noch die Corona-Schutzverordnung vom 17. Dezember.
Sind Treffen und Partys beschränkt?
Ja. Für private Treffen, an denen mindestens ein Ungeimpfter (ab 16 Jahren) teilnimmt, gelten derzeit überall in NRW strenge Kontaktbeschränkungen. Das gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch zu Hause.
Konkret darf man sich als Ungeimpfter nur mit den Angehörigen seines eigenen Haushalts treffen oder zusätzlich mit höchstens zwei Menschen aus einem weiteren Hausstand. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Treffen sich nur Geimpfte und Genesene miteinander, gelten diese Kontaktbeschränkungen nicht. Allerdings gilt auch für sie in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350: In Innenräumen dürfen sich höchstens 50 Menschen treffen, im Freien 200. Das gilt insbesondere für Feiern.
Was ist mit Reisen zu Weihnachten?
Reisen innerhalb Deutschlands sind derzeit deutlich leichter als vergangenes Jahr zu Weihnachten 2020. Denn touristische Übernachtungen in Hotels und Ähnlichem sind zumindest in NRW nur für Ungeimpfte verboten - nur Geimpften und Genesenen sind sie gestattet (2G-Regel).
Einen Überblick zu den aktuellen Regeln für die Hotellerie in den 16 Bundesländern gibt der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf seiner Website:
2G gilt auch für touristische Busreisen. Bei Bahnfahrten gilt 3G: Man muss geimpft, genesen oder getestet sein.
Auch Reisen ins Ausland sind leichter als im vergangenen Jahr. Allerdings wurde wegen einer neuen Virusvariante Omikron der Flugverkehr teilweise eingeschränkt. Und die Bundesregierung spricht weiterhin coronabedingte Reisewarnungen aus. Einen Überblick dazu gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes:
Sind Restaurant-Besuche möglich?
Für Gaststätten in NRW gilt derzeit ebenfalls die 2G-Regel. Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene. Das bedeutet aber nicht, dass Ungeimpfte auf Restaurant-Speisen verzichten müssen. Zum bloßen Abholen ist noch nicht mal ein Test nötig - drinnen aber eine Maske.
Welche Regeln gelten für Gaststätten-Besuche in anderen Bundesländern? Auch das hat der Dehoga auf seiner Website gesammelt:
Welche Einschränkungen gibt es für Gottesdienste?
Gottesdienste sind nicht verboten - das waren sie auch zu Weihnachten im vergangenen Jahr nicht. Trotzdem fielen viele aus oder wurden ohne Kirchenbesucher im Internet übertragen. Das dürfte diesmal anders sein.
Ob im Gottesdienst gesungen werden und unter welchen Bedingungen, das regeln die Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Teil in eigenen Corona-Konzepten. Liegt den Behörden kein eigenes Konzept vor, dann gilt die Corona-Schutzverordnung: Demnach muss man zum Beispiel beim Singen eine Maske tragen.