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Mutterschutz nach einer Fehlgeburt – Natascha Sargoski
Natascha Sagorski hat es selbst erleben müssen: Sie hatte eine Fehlgeburt und sollte am nächsten Tag wieder zur Arbeit erscheinen. Mit ihrer familienpolitischen Initiative will sie einen gestaffelten Mutterschutz für Menschen nach Fehlgeburten gesetzlich verankern.
Fast jede dritte Frau erleidet in Deutschland eine Fehlgeburt. Was ohnehin schon bei vielen Frauen unfassbare Trauer hinterlässt, wird durch den Umgang damit noch weiter erschwert: Denn Anspruch auf Mutterschutz haben die meisten Frauen nicht. 80 Prozent der Frauen erleiden eine Fehlgeburt im erstenTrimester, der gesetzliche Mutterschutz greift aber erst ab der 24. Schwangerschaftswoche. Bei einer Fehlgeburt in früherem Stadium gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schonfrist. Frauen, die bei Ärzten und Ärztinnen um Krankschreibungen bitten, müssen sich oft anhören, dass sie keine brauchen, weil sie nicht im eigentlichen Sinne "krank" seien.
Genauso erging es Natascha Sagorski. Sie hat selbst eine Fehlgeburt erlebt und sollte am nächsten Tag wieder arbeiten gehen. Wie viele andere Frauen weiß sie, was eine Fehlgeburt bedeutet: Scham, Trauer, Schmerzen, seelisch, aber auch körperlich. Als sie kurz nach dem Verlust ihres Babys um eine Krankschreibung bat, entgegnete ihr die Ärztin im Krankenhaus: "Das brauchen sie nicht, sie können morgen ganz normal wieder arbeiten gehen."
Aber genau das konnte Natascha Sagorksi nicht. Und merkte nach einer Recherche für ein Buch: Vielen anderen Frauen geht es auch so. Deshalb startete sie eine Petition für einen gestaffelten Mutterschutz, der auch für Frauen gelten soll, die vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Baby verlieren. Auch sie sollen die Chance bekommen, sich psychisch und physisch von den Folgen einer Fehlgeburt zu erholen. Aus einer Idee wurde eine Petition und eine hartnäckige Frau, die durch unnachgiebige Lobby-Arbeit ihr Anliegen bis in die Ausschüsse des Bundestages tragen konnte.
Redaktion: Monika Kophal