ZeitZeichen
25.06.1980 - Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
Stand: 09.06.2020, 11:19 Uhr
"Was verdienen eigentlich weibliche Virologen?" Eine Frau hat diese Frage bei Twitter gestellt. Antwort: "Etwa ein Fünftel weniger als die männlichen." Der so genannte "Gender Pay Gap", die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern liegt in Deutschland tatsächlich bei gut 20 Prozent.
Von Wolfgang Meyer
Diese Angaben des statistischen Bundesamtes offenbaren nichts Geringeres als einen Gesetzesbruch: Seit 1980 dürfen Frauen am Arbeitsplatz nicht gegenüber Männern benachteiligt werden.
Der Bundestag hat das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen am 25. Juni beschlossen, weil die bundesdeutsche Realität schon damals gezeigt hatte: Das Grundrecht auf Gleichberechtigung steht nur auf dem Papier.
Das neue Gesetz von 1980 hat dann vieles verbessert, aber es gibt noch immer Lücken zwischen der Verfassung und der Alltagswirklichkeit.
Redaktion: Ronald Feisel