Plakat mit Prominenten-Köpfen zur Unterstützung der Sterbehilfe, Slogan "Mein Ende gehört mir"

9. Februar 1993 - Die Niederlande liberalisieren aktive Sterbehilfe

Stand: 09.02.2018, 00:00 Uhr

Als erster Staat Europas erlassen die Niederlande ein Gesetz, das den Weg zu aktiver Sterbehilfe frei macht. Belgien und Luxemburg folgen. Bis heute gehören die Beneluxstaaten zu den wenigen Ländern weltweit, in denen Sterbehilfe grundsätzlich möglich ist.

Unter aktiver Sterbehilfe wird "Tötung auf Verlangen" verstanden, also die Gabe tödlicher Mittel auf Wunsch eines Sterbewilligen. Sterbehilfe kann ebenso "Beihilfe zum Suizid" bedeuten, bei der eine Person die Selbsttötung nur ermöglicht oder den Suizid unterstützt.

Sterbehilfe in den Niederlanden liberalisiert (am 09.02.1993)

WDR 2 Stichtag 09.02.2018 04:10 Min. Verfügbar bis 07.02.2028 WDR 2


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Strenge Maßgaben für Sterbehilfe

Lange haben die Niederländer über Sterbehilfe diskutiert. Trotz der Proteste von Kirchen und konservativen Politikern setzt sich eine Befürwortung durch, die auch die Behörden erfasst. "Schon in den 1980ern war klar, dass Ärzte, die Sterbehilfe nach bestimmten Kriterien leisten, strafrechtlich nicht belangt werden", sagt die Groninger Rechtsexpertin Heleen Weyers.

Euthanasie-Set

Medikamenten-Set für die aktive Sterbehilfe

Voraussetzung für eine Sterbehilfe ist unter anderem die selbstbestimmte Entscheidung von Sterbewilligen, deren unerträgliches Leiden keine Aussicht auf Besserung bietet. Alle Behandlungsmethoden müssen ausgeschöpft sein. Zudem muss ein zweiter Arzt den Patienten beraten haben.

Am 9. Februar 1993 erlassen die Niederlande eine Festschreibung des Meldeverfahrens für Sterbehilfefälle. Damit sei Sterbehilfe aber nicht legal geworden, erläutert Weyers: "Es sagt nur: Ein Arzt, der Sterbehilfe leistet, muss dieses Verfahren anwenden." Erst 2002 wird Straffreiheit gesetzlich garantiert.

Suizidbeihilfe in Deutschland weiter verboten

Hierzulande ist selbstbestimmtes Sterben kaum möglich, obwohl die Deutschen mehrheitlich dem niederländischen Vorbild zustimmen. Bei einer Umfrage 2014 sprechen sich 67 Prozent für aktive Sterbehilfe aus. Lediglich 13 Prozent sind klar dagegen.

Seit der Bundestag 2015 die "Verhinderung der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschlossen hat, ist es deutschen Ärzte nahezu unmöglich, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Niederländische Mediziner dagegen können frei entscheiden, ob sie zu einer Sterbehilfe bereit sind.

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