Allgemeine WDR-Gehaltstabelle ab 01.12.2022 (gültiger Tarifabschluss 2022):
- monatliche Grundvergütung -
Verg.- Gr. | Stufen: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | Steigerungs- | betrag |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
I | 7.291,20 | 7.976,80 | 8.662,40 | keine | turnus- | 10.719,20 | 685,60 | ||||
mäßige | Steigerung | ||||||||||
II | 5.670.20 | 6.154.70 | 6.639,20 | 7.123,70 | 7.608,20 | 8.092,70 | 484,50 | ||||
III | 5.587,30 | 6.071,80 | 6.556,30 | 7.040,80 | 484,50 | ||||||
IV | 4.261,10 | 4.547,10 | 4.833,10 | 5.119,10 | 5.405,10 | 5.691,10 | 5.977,10 | 6.263,10 | 6.549,10 | 286,00 | |
V | 4.218,10 | 4.502,10 | 4.786,10 | 5.070,10 | 5.354,10 | 5.638,10 | 5.922,10 | 284,00 | |||
VI | 3.692,50 | 3.921,70 | 4.150,90 | 4.380,10 | 4.609,30 | 4.838,50 | 5.067,70 | 5.296,90 | 229,20 | ||
VII | 3.343,40 | 3.551,40 | 3.759,40 | 3.967,40 | 4.175,40 | 4.383,40 | 4.591,40 | 4.799,40 | 208,00 | ||
VIII | 3.052,60 | 3.257,00 | 3.461,40 | 3.665,80 | 3.870,20 | 4.074,60 | 4.279,00 | 4.483,40 | 204,40 | ||
IX | 2.907,80 | 3.066,20 | 3.224,60 | 3.403,10 | 3.581,60 | 3.760,10 | 3.938,60 | 4.117,10 | 158,40 bis Stufe 3 | 178,50 nach Stufe 3 | |
X | 2.702,60 | 2.846,00 | 2.989,40 | 3.132,80 | 3.292,70 | 3.452,60 | 3.612,50 | 143,40 bis Stufe 4 | 159,90 nach Stufe 4 | ||
XI | 2.363,00 | 2.492,50 | 2.622,00 | 2.751,50 | 2.881,00 | 129,50 | |||||
XII | 2.873,70 | 3.022,80 | 3.171,90 | 3.340,70 | 3.509,50 | 3.678,30 | 3.847,10 | 4.015,90 | 149,10 bis Stufe 3 | 168,80 nach Stufe 3 | |
XIII | 2.656,40 | 2.785,90 | 2.915,40 | 3.044,90 | 3.174,40 | 3.320,50 | 3.466,60 | 3.612,70 | 129,50 bis Stufe 5 | 146,10 nach Stufe 5 | |
XIV | 2.618,70 | 2.747,50 | 2.876,30 | 3.005,10 | 3.133,90 | 3.279,10 | 3.424,30 | 3.569,50 | 128,80 bis Stufe 5 | 145,20 nach Stufe 5 | |
XV | 2.140,20 | 2.257,00 | 2.373,80 | 2.490,60 | 2.607,40 | 116,80 |
Jugendtarif
Jugendliche erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Eingruppierung in eine der in der Vergütungsordnung aufgeführten Vergütungsgruppen 90 Prozent der Anfangsstufe. Eine Steigerung nach Stufe 2 erfolgt frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres.
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Der Kinderzuschlag pro Kind beträgt ab 01. Dezember 2022 130,00 Euro.
Erläuterung der Vergütungsstruktur beziehungsweise -systematik:
Der WDR zahlt seinen Tarifbeschäftigten pro Jahr insgesamt 13,04 Monatsgehälter (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die Gehälter basieren auf insgesamt 15 Vergütungsgruppen. Maßgeblich für die Eingruppierung sind die arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeitsbezeichnungen, die in einer gesonderten Vergütungsordnung den einzelnen Vergütungsgruppen zugeordnet sind. Die Zuordnung erfolgt nach der jeweiligen beruflichen Qualifikation sowie dem jeweiligen Tätigkeits- beziehungsweise Aufgabenprofil. Teilzeitkräfte erhalten ein anteiliges Gehalt entsprechend ihrem Beschäftigungsprozentsatz.
Die Einstufung innerhalb einer Vergütungsgruppe richtet sich bei der Einstellung nach den anrechenbaren Berufsjahren gemäß den jeweils geltenden Regelungen des WDR.
Innerhalb der Vergütungsgruppen werden die Grundvergütungen bis zur jeweiligen Endstufe alle zwei Jahre um die aus der Vergütungstabelle ersichtlichen Steigerungsbeträge erhöht. Diese turnusmäßige Steigerung von einer in die nächste Stufe kann wegen mangelhafter Arbeitsleistung versagt werden. Die Anzahl der Stufen in den Vergütungsgruppen variiert. Die Bandbreite reicht von 3 Stufen in Vergütungsgruppe III bis 9 Stufen in Vergütungsgruppe IV.
Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne wie folgt dar:
Redakteur:in | VG IV u. VG II | 4.261,10€ | bis | 8.092,70€ |
Kameramann/frau | VG V bis VG III | 4.218,10€ | bis | 7.040,80€ |
Grafiker:in/Grafik-Designer:in | VG VII, VG VI u. VG IV | 3.343,40€ | bis | 6.549,10€ |
Ingenieur:in | VG VI, VG IV u. VG III | 3.692,50€ | bis | 7.040,80€ |
Mediengestalter:in/Cutter:in | VG IX, VG VII, VG VI u. VG IV | 2.907,80€ | bis | 6.549,10€ |
Sekretär:in/Sachbearbeitung | VG IX bis VG VI | 2.907,80€ | bis | 5.296,90€ |
Tarifstrukturen des WDR:
Allgemeine Hinweise
Der WDR verfügt – wie die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch – über eigene Haustarifverträge, die sich inhaltlich an den jeweiligen Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst der Länder orientieren. Wichtige Tarifverträge für die fest angestellten Mitarbeitenden (einschließlich der Orchester- und Chormitglieder) sind die WDR-Manteltarifverträge und die WDR-Vergütungstarifverträge. Darüber hinaus gibt es im WDR auch Tarifverträge für freie Mitarbeitende. Verhandlungspartner des WDR sind vier Gewerkschaften:
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- VRFF - Die Mediengewerkschaft
- unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung
Die Gewerkschaften ver.di, DJV und unisono führen die Tarifverhandlungen mit dem WDR als Tarifgemeinschaft. Die Verhandlungsführung für den WDR obliegt dem Verwaltungsdirektor.
Tarifverträge für festangestellte Mitarbeitende
In den WDR-Manteltarifverträgen für die Festangestellten und die Orchester- und Chormitglieder sind die grundlegenden Arbeitsbedingungen für die Tarifbeschäftigten geregelt. Hierzu gehören zum Beispiel die Bereiche Arbeitszeit, Eingruppierung, Höhergruppierung, Vergütung, Urlaub, Krankenbezüge und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusammen mit den Bestimmungen des Arbeitsvertrages legen die Manteltarifverträge die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem WDR bestehenden Rechte und Pflichten der einzelnen Beschäftigten verbindlich fest.
Die jeweils im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung basiert auf den WDR-Vergütungstarifverträgen. Es werden darin die tariflichen Berufslaufbahnen in fünfzehn Tarifgruppen beschrieben. Die Tarifgruppen verfügen in der Regel über vier bis neun Tarifstufen, die im Rhythmus von zwei Jahren bis zur Endstufe angehoben werden. Die Vergütungstarifverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Für die Orchester- und Chormitglieder des WDR gelten spezielle Tarifgruppen, die dort Positionsgruppen genannt werden. Ihnen sind Vergütungen zugeordnet, deren Höhe zwischen den einzelnen Klangkörpern variiert und von der jeweiligen Funktion innerhalb des Klangkörpers abhängt.
Tarifverträge für freie Mitarbeitende
Neben den Tarifwerken für festangestellte Mitarbeitende gibt es im WDR auch Tarifverträge für freie Mitarbeitende.
Im Tarifvertrag über den Sozial- und Bestandsschutz sind die tarifvertraglichen Sozialleistungen und die Ansprüche im Fall der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für die arbeitnehmerähnlichen Personen des WDR geregelt.
Der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte und der Tarifvertrag über die Urheberrechte der arbeitnehmerähnlichen Personen des WDR regeln die konkreten Bedingungen einzelner Beschäftigungen bzw. Beauftragungen in freier Mitarbeit.
Mit dem Tarifvertrag über die Mindestvergütungen der arbeitnehmerähnlichen Personen und der auf Produktionsdauer Beschäftigten werden die Mindestvergütungen tarifvertraglich festgelegt. Wie bei den Vergütungstarifverträgen für die fest angestellten Mitarbeitenden gelten die Mindestvergütungen in der Regel für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.
Tarifverträge Altersversorgung
Der WDR verfügt über verschiedene Altersversorgungsregelungen. Diese Versorgungszusagen sind als arbeitgeberfinanzierte Direktzusage ausgestaltet. Sie umfassen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.
Zum einen besteht eine sogenannte Gesamtversorgungszusage (TV-VZ 2005) für Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 1994 in den WDR eingetreten sind. Diese Versorgungsregelung ist geschlossen.
Für Mitarbeitende, die im Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis 31.12.2016 unbefristet festangestellt worden sind, gilt der Versorgungstarifvertrag (VTV). Auch diese Regelung wurde zum 31. Dezember 2016 geschlossen.
Seit dem 1. Januar 2017 findet der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) Anwendung. Diese Versorgungszusage richtet sich an alle festangestellten Mitarbeitenden im WDR; gleich ob befristet oder unbefristet.
Es bestehen weiterhin tarifvertragliche Regelungen für die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Auf Basis des Tarifvertrages Höherversorgung, Entgeltumwandlung, Direktversicherung haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.