Bei diesen sogenannten "außertariflich Beschäftigten" handelt es sich um die herausgehobenen Führungskräfte des WDR, deren Bezüge oberhalb der höchsten Vergütungsgruppe der Tarifbeschäftigten liegen. Außertarifliche Verträge sollen gemäß der WDR-Satzung (§ 31 Ziffer 2) befristet und nicht länger als für fünf Jahre abgeschlossen werden. Im WDR gibt es für die außertariflich Beschäftigten neben der Geschäftsleitung drei Vergütungskategorien. Neben der Einstiegsstufe gibt es zwei weitere, die sich insbesondere nach Erfahrung, Aufgaben- und Verantwortungsbereich richten. Ansonsten werden die Vertragsregelungen für die außertariflich Beschäftigten an die Regelungen für Tarifangestellte angelehnt (zum Beispiel bezogen auf die Regelungen zur Altersversorgung).
Die außertariflichen Gehälter betrugen in 2023 (31.12.2023): 14.028 Euro (gewichteter Durchschnitt).
Sonstige Leistungen:
keine