Die Geschäftsleitung des WDR besteht aus dem Intendanten bzw. der Intendantin und den Direktor:innen für die Bereiche Verwaltung, Programmdirektionen "Information, Fiktion und Unterhaltung" sowie "NRW, Wissen und Kultur", Produktion und Technik sowie den Justiziarinnen.
Gemäß § 16 Absatz 2, Satz 1, Ziffer 3 und 4 WDR-Gesetz wird die Geschäftsleitung des WDR vom Rundfunkrat gewählt. Der Dienstvertrag mit Festlegung der Konditionen mit der Intendantin beziehungsweise dem Intendanten wird gemäß § 21 Absatz 2, Ziffer 3 WDR-Gesetz mit dem Verwaltungsrat abgeschlossen. Die Intendantin beziehungsweise der Intendant wird gemäß § 24 Absatz 1 WDR-Gesetz für sechs Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl gewählt. Die Dienstverträge der Direktor:innen bedürfen gemäß § 21 Absatz 3 Ziffer 1 WDR-Gesetz der Zustimmung des Verwaltungsrates. Die Dienstverträge der Direktor:innen einschließlich der Justiziarinnen werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung ist erfolgsunabhängig; es werden keine erfolgsabhängigen und keine Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährt. Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten gemäß Dienstvertrag eine fixe Grundvergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Mitglieds orientiert und monatlich ausgezahlt wird.
Die Gewährung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld, Kinderzuschlag, Beihilfen, Reisekostenentschädigung und Sterbegeld entspricht den Regelungen für die Tarifangestellten des WDR. Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 Euro. Die höhere Aufwandsentschädigung für die Intendantin beziehungsweise den Intendanten, die über die steuerfreien Sätze hinausgeht, wird zulasten des Intendanten beziehungsweise der Intendantin versteuert.
Nebenleistungen bestehen insbesondere in der Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Der geldwerte Vorteil wird zulasten der Mitglieder der Geschäftsleitung versteuert. Bei Nichtinanspruchnahme eines Dienst-Pkw wird als Ersatz eine BahnCard 100 zur Verfügung gestellt, die auch für private Zwecke genutzt werden kann. Der geldwerte Vorteil wird zulasten des WDR versteuert.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in verschiedenen Aufsichtsgremien von WDR-Beteiligungsgesellschaften vertreten. Sofern hierfür Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Ähnliches gewährt werden, werden diese – soweit vorgesehen – in den Geschäftsberichten der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen. Diese Bezüge im Rahmen von Mandaten für den WDR unterliegen einer Kappungsgrenze von 6.000 Euro pro Person und Jahr.
Die Gesamtvergütung der Intendantin beziehungsweise des Intendanten und der Direktor:innen für das Jahr 2023 ist nachfolgend individualisiert ausgewiesen:
A. Geschäftsleitung (Intendant:innen und Direktor:innen)
BEZÜGE 2023 (in Tausend Euro)
Jahresbezüge | Aufwands-entschädigung | Sonstige Bezüge | Sachbezüge | Erfolgsabhängige Vergütung | Summe | |
---|---|---|---|---|---|---|
Tom Buhrow | 413,1 | 3,7 | 11,0 ³ | 427,8 | ||
Dr. Thomas Bilstein (bis 14.9.2023) | 169,4 | 1,5 | 12,5 ⁴ | 183,4 | ||
Dominique Hoffmann (ab 1.8.2023) | 101,5 | 0,9 | 102,4 | |||
Dr. Katrin Neukamm | 125,1 | 2,1 | 12,5 ⁴ | 139,7 | ||
Andrea Schafarczyk | 249,2 | 2,1 | 6,0 ¹ | 8,0 ⁴ | 265,3 | |
Jörg Schönenborn | 249,2 | 2,1 | 7,7 ¹ ² | 4,9 ³ | 263,9 | |
Dr. Katrin Vernau (ab 15.9.2023) | 74,6 | 0,6 | 75,2 | |||
Prof. Dr. Caroline Volkmann | 19,8 | 0,4 | 0 ⁴ | 20,2 | ||
Wolfgang Wagner (bis 31.3.2023) | 63,6 | 0,5 | 2,7 ³ | 66,8 | ||
Summe | 1.571,0 | 15,6 | 13,7 | 61,9 | 1.662,2 |
2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
- Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der Anstalt
- Für den Fall des Dienstverzichtes seitens des/der Direktor:in, je nach Vertragskonstellation
- Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit
- Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen
- Für den Fall des Todes
Hier sind in den Verträgen keine Sonderregelungen für Geschäftsleitungsmitglieder vereinbart. Leistungen sind analog zu den tariflichen Angestellten geregelt.
3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
ALTERSVERSORGUNG
Die betriebliche Altersversorgung beim WDR ist durch eine Vielzahl von kostensenkenden Systemwechseln gekennzeichnet, die sich abhängig vom Unternehmenseintritt auch bei den Versorgungszusagen der Geschäftsleitung auswirken.
Geschäftsleitungsmitglieder mit Gesamtversorgungszusage (in Tausend Euro)
Barwert der Pensionsverpflichtung per 31.12.2023 ⁵ | Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Jahr 2023 | |
---|---|---|
Tom Buhrow | 4.441,08 | -85,42 |
Dr. Thomas Bilstein (bis 14.9.2023) | 2.229,66 | -19,83 |
Jörg Schönenborn | 3.163,00 | -45,21 |
Wolfgang Wagner (bis 31.3.2023) | 2.936,16 | -453,43 |
Summe | 12.769,90 | -603,89 |
* Beim dargestellten Barwert handelt es sich um den auf den Berechnungsstichtag abgezinsten aufsummierten Zahlungsfluss zukünftiger Leistungen unter Berücksichtigung rentenversicherungsmathematischer Faktoren.
Geschäftsleitungsmitglieder mit Zusage nach dem ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV)
Für die Mitglieder der Geschäftsleitung, die ab dem 01.01.1994 unbefristet beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt wurden, findet der ARD-VTV Anwendung. Es handelt sich um eine endgehaltsbezogene Direktzusage, die über die Baden-Badener Pensionskasse rückgedeckt wird.
In Tausend Euro | Deckungskapital 31.12.2023 | Zuführung zum Deckungskapital im Jahr 2023 |
---|---|---|
Dominique Hoffmann (ab 1.8.2023) | 218,64 | 10,51 ⁶ |
Dr. Katrin Neukamm | 292,62 | 57,93 |
Andrea Schafarczyk | 345,45 | 97,32 |
Summe | 856,71 | 165,76 |
* Es wird analog zum Geschäftsbericht das Deckungskapital der kongruenten Rückdeckungsversicherung ausgewiesen.
Geschäftsleitungsmitglieder mit Beitragszusagen
Die Mitglieder der Geschäftsleitung, die in den Jahren 2014 und 2015 in die Geschäftsleitung eingetreten sind, waren zuvor noch nicht im WDR oder einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt beschäftigt. Für sie wurde die Altersversorgungsleistung auf ein beitragsorientiertes System umgestellt und eine monatlich vertraglich festgelegte Prämie für die Versorgung aufgewendet. Die Rückdeckung erfolgt über die Baden-Badener Pensionskasse. Die Ablaufleistung im Versorgungsfall ergibt sich aus dem eingezahlten und verzinsten Kapital zum Rentenbeginn.
In Tausend Euro | Deckungskapital 31.12.2023 | Beiträge im Jahr 2023 |
---|---|---|
Dominique Hoffmann (ab 1.8.2023) | 4,74 | 4,74 |
Dr. Katrin Vernau (15.9.2023) | 1.089,11 | 40,0 ⁷ |
Summe | 1.093,85 | 44,74 |
Für Mitglieder der Geschäftsleitung, die neu in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wechseln, werden die Regelungen des neuen Beitragstarifvertrags Altersversorgung (BTVA) angewendet. Aus dieser neuen Altersversorgungszusage ergeben sich folgende Prämienzahlungen:
In Tausend Euro | Deckungskapital 31.12.2023 | Beiträge im Jahr 2023 |
---|---|---|
Prof. Dr. Caroline Volkmann | 11,65 | 11,97 |
4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen
keine
5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind
keine
6. Leistungen, die den genannten Personen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind
Sonstige Bezüge* | |
---|---|
Tom Buhrow | 6.000,00€ |
Dr. Thomas Bilstein (bis 14.9.2023) | 0 |
Dominique Hoffmann (ab 1.8.2023) | 0 |
Dr. Katrin Neukamm | 0 |
Andrea Schafarczyk | 2.200,00€ |
Jörg Schönenborn | 6.000,00€ |
Dr. Katrin Vernau (ab 15.09.2023) | 6.000,00€ |
Prof. Dr. Caroline Volkmann | 500,00€ |
Wolfgang Wagner (bis 31.3.2023) | 1.537,50€ |
Summe | 22.237,50€ |
* Vergütungen, die den Betrag von 6.000 Euro übersteigen, haben die Mitglieder der Geschäftsleitung an den WDR abgeführt
7. Leistungen, die den genannten Personen für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt
Sonstige Bezüge (in Tausend Euro) | |
---|---|
Tom Buhrow | 0 |
Dr. Thomas Bilstein (bis 14.9.2023) | 0 |
Dominique Hoffmann (ab 1.8.2023) | 0 |
Dr. Katrin Neukamm | 0 |
Andrea Schafarczyk | 0 |
Jörg Schönenborn | 0 |
Dr. Katrin Vernau (ab 15.09.2023) | 0 |
Prof. Dr. Caroline Volkmann | 0 |
Wolfgang Wagner (bis 31.3.2023) | 0 |
Summe | 0 |
Fußnoten
¹ Es handelt sich um eine Zulage aufgrund der Stellvertretungsfunktion für den Intendanten.
² Es handelt sich um eine Zulage für die Übernahme der Funktion der Koordination Fernsehfilm innerhalb der ARD (Zahlung bis Mai 2023).
³ Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen.
⁴ Es handelt sich um die BahnCard 100, die als Ersatz für einen Dienstwagen gewährt wird (geldwerter Vorteil, inklusive Steuern)
⁵ Beim Barwert handelt es sich um den auf den Berechnungsstichtag abgezinsten auf summierten Zahlungsfluss zukünftiger Leistungen unter Berücksichtigung rentenversicherungsmathematischer Faktoren (zum Beispiel Sterbewahrscheinlichkeit).
⁶ Die Zusage wurde vom SWR auf den WDR übertragen. Die Zuführung berücksichtigt lediglich den Aufwand des WDR
⁷ Das Deckungskapital wurde vom rbb auf den WDR zurückübertragen. Die Zuführung berücksichtigt den Aufwand des WDR im Jahr 2023.