Polizeibeamter in Aachen wegen Körperverletzung im Amt verurteilt

00:43 Min. Verfügbar bis 10.02.2027

Polizeibeamter in Aachen wegen Körperverletzung im Amt verurteilt

Stand: 10.02.2025, 18:25 Uhr

Das Aachener Landgericht hat einen Polizisten am Montag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Von Ingo Wagner

Dabei ging es um eine Verkehrskontrolle, die schließlich eskalierte. Das Ganze hat eine Vorgeschichte: Der jetzt verurteilte Polizist hatte offenbar schon seit Jahren erhebliche Auseinandersetzungen mit dem psychisch kranken 55-jährigen Geschädigten. Diese führten zu gegenseitigen Anzeigen und auch Zivilklagen.

Verhängnisvolle Verkehrskontrolle

Als der heute 40-jährige Polizist den Geschädigten im September 2021 am Steuer eines Autos sah, rief er einen Streifenwagen herbei, denn er wusste, dass der 55-Jährige keinen Führerschein hatte. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der Mann dann, aus dem Auto zu steigen und verriegelte die Türen.

Einsatz von Dienstmesser, Schlagstock und Reizgas

Der Angeklagte zerstach daraufhin erst mit einem Dienstmesser die Reifen des Fahrzeugs, um den 55-Jährigen am Weiterfahren zu hindern. Dann schlug er mit einem Schlagstock die Scheibe auf der Fahrerseite ein und besprühte den Geschädigten mit Reizgas. Die Polizeibeamten versuchten danach gemeinsam, den 55-Jährigen aus dem Auto zu ziehen, was ihnen aber nicht gelang. Im weiteren Verlauf wurde der Mann außerdem geschlagen und getreten.

Richterin: Unverhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung

Die Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, das Zerstechen der Autoreifen sei noch in Ordnung gewesen. Nicht aber der Einsatz des Schlagstocks, das Reizgas sowie die Tritte und Schläge. Diese Gewaltanwendung sei nicht mehr verhältnismäßig gewesen. "Es war einfach drüber", sagte sie heute. Daher das Urteil wegen Körperverletzung im Amt.

Anwalt will Revision einlegen

Der Verteidiger des Polizeibeamten hält das Urteil für eine Fehlentscheidung. Er ist der Meinung, sein Mandant habe nur seine Pflicht getan. Deshalb will er gegen das Urteil Revision einlegen.

Sollte das Urteil Bestand haben, kann der 40-Jährige nicht länger Beamter sein. Derzeit ist er vom Dienst freigestellt.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Pressestelle Landgericht Aachen
  • Anwalt des Angeklagten