Urteil gegen Wuppertaler Polizei: Demo-Auflösung und Festnahmen waren unrechtmäßig

Nachrichten aus Wuppertal 25.02.2025 00:35 Min. Verfügbar bis 25.02.2027

Urteil gegen Wuppertaler Polizei: Demo-Auflösung und Festnahmen waren unrechtmäßig

Stand: 25.02.2025, 19:19 Uhr

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Polizeigewalt bei einer Demonstration in Wuppertal vor dreieinhalb Jahren war rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht gab damit den Klägern und Veranstaltern der Friedrich-Engels-Gedenkdemonstration in fast allen Punkten recht.

Einsatz gegen Demonstranten ohne rechtliche Grundlage

Die Demonstration im August 2021 wurde von der Polizei aufgelöst, nachdem Einsatzkräfte den Teilnehmern unterstellt hatten, sich illegal zu vermummen. Dabei kamen Pfefferspray und Schlagstöcke zum Einsatz. Doch das Verwaltungsgericht stellte nun fest: Die Demonstranten hielten lediglich die damals geltende Maskenpflicht ein.

Laut Zeugenaussagen hatten Lautsprecherdurchsagen die Maskenpflicht bestätigt, zudem hätten Demonstranten wegen einsetzenden Regens Kapuzen aufgezogen und Regenschirme benutzt. Eine Vermummungsabsicht habe laut Urteil nicht vorgelegen. Ein weiteres Indiz sei, dass die jährliche Engels-Gedenkdemonstration zuvor immer friedlich verlaufen sei.

Kritik an Polizeimaßnahmen – Rechtsverstöße in mehreren Punkten

In seinem Urteil stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mehrere Verstöße der Polizei gegen geltendes Versammlungsrecht fest. Besonders kritisch bewerteten die Richter die Identitätsfeststellung einzelner Demonstranten sowie das Anfertigen von Bildaufnahmen bereits vor Beginn der Kundgebung – Maßnahmen, die laut Gericht keine rechtliche Grundlage hatten.

Polizeiaufgebot bei einer Demonstration in Wuppertal

Polizisten beim Einsatz auf der Demonstration

Auch das von der Polizei verhängte Verbot von Weichholz-Fahnenstangen wurde als unverhältnismäßig eingestuft. Ebenso sei es rechtswidrig gewesen, den als Demonstrationszug angemeldeten Protest auf eine Standkundgebung zu beschränken. Die anschließende vorzeitige Auflösung der Versammlung und das Verbot einer Spontandemonstration sah das Gericht ebenfalls als nicht gerechtfertigt an.

Besonders umstritten war der Einsatz körperlicher Gewalt: Laut Urteil waren sowohl das gewaltsame Wegdrängen von Demonstrierenden als auch der Einsatz von Schlagstöcken nicht rechtmäßig. Zudem habe es keine hinreichende Begründung dafür gegeben, dass insgesamt 77 Demonstrierende in Gewahrsam genommen wurden, darunter auch der Anmelder der Versammlung.

Die Wuppertaler Polizei muss nun die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Das Urteil sei ein „Fingerzeig“, hieß es aus Justizkreisen – eine deutliche Mahnung an die Behörden, rechtsstaatliche Grundsätze bei polizeilichen Maßnahmen zu wahren.

Folgen für Polizei und Demonstranten möglich

Auf bereits abgeschlossene Strafverfahren, Bewährungs- und Geldstrafen habe das Urteil zwar keine Auswirkungen. Allerdings könnten Demonstranten, die stundenlang eingekesselt wurden, nun Schadensersatz wegen Freiheitsberaubung fordern. Der Anmelder der Demo sprach gegenüber dem WDR von "außergewöhnlicher Gewalt", die vor allem von einem Einsatzleiter ausgegangen sei.

Videomaterial, das die Brutalität des Einsatzes zeigen soll, liegt dem Kläger vor. Die Wuppertaler Polizei hält sich bisher noch bedeckt. Sie will sich erst äußern, wenn ihr das Urteil schriftlich vorliegt – voraussichtlich in zwei Wochen. Erst dann will sie entscheiden, ob sie Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt und ob es dienstrechtliche Konsequenzen für den Einsatzleiter geben wird.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Staatsanwaltschaft Düsseldorf
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf