Aus dem Polizeidienst entlassen: Kommissaranwärter scheitern mit Klagen
Stand: 25.07.2023, 12:39 Uhr
Zwei Kommissaranwärter sind mit Klagen gegen ihre Entlassung aus dem Polizeidienst gescheitert. Hintergrund waren rechtsxtreme Äußerungen in Chat-Gruppen. Über die beiden Fälle hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag verhandelt.
Im ersten Fall ging es um einen 26-Jährigen, der laut Gericht in einer Whatsapp-Gruppe von Polizeischülern rassistische Dateien gepostet hatte. Unter anderem ein Hitlerbild mit dem Zusatz: "Auf Deutsch bitte". Aus Sicht der Polizei ist er damit charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet. Die Behörde hatte ihn deshalb entlassen. Dagegen wehrte sich der Mann, allerdings ohne Erfolg.
Zeichen von Charakterschwäche
Der Richter lehnte seine Klage am Dienstagvormittag ab. Die Begründung: Im Polizeidienst sei es nicht hinnehmbar, dass jemand gedankenlos Hitlerbilder herumschicke und den Nationalsozialismus verharmlose. Wenn ihm das nicht bewusst gewesen sei, sei das auch ein Zeichen von Charakterschwäche. Der Kommissaranwärter hatte noch versucht zu argumentieren, er sei in drei Jahren Praxisausbildung nie aufgefallen. Das sei jedoch eine reine Selbstverständlichkeit für Staatsdiener, betonte der Richter.
Antisemitische Dateien verschickt
Im zweiten Fall ging es um einen 21-jährigen Kommissaranwärter. Er hatte nach Angaben des Gerichts im Alter von 17-Jahren antisemitische Dateien verschickt. Darunter ein Ortsschild mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient". Der Richter sprach von "extrem menschenverachtenden" Äußerungen. Diese Gedankenlosigkeit sei ein Zeichen von Charakterschwäche - die Entlassung aus dem Polizeidienst daher rechtens.
Die Polizei hatte die rechtsextremen Äußerungen beim Auswerten eines Handys entdeckt. Darauf befanden sich die umstrittenen Chatverläufe.
Über dieses Thema berichten wir am 25.07.23 auf WDR2 und in der Lokalzeit Düsseldorf im WDR Fernsehen.