Ende Juli 2020 war im Düsseldorfer Stadtteil Friedrichstadt in einem Innenhof ein mehrstöckiges Gebäude eingestürzt, in dem gerade Bauarbeiten stattfanden. Zwei 35- und 39-jährige Arbeiter wurden unter den tonnenschweren Trümmern begraben und konnten später von den Rettungskräften nur tot geborgen werden.
Jetzt, mehr als vier Jahre später, hat der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen begonnen. Die Architektin, ein Bauleiter, ein Statiker und zwei Bauunternehmer waren damals mit der Planung, Vorbereitung und Überwachung der Bauarbeiten in dem Gebäudekomplex der Düsseldorfer Innenstadt betraut. Ihnen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Baugefährdung vorgeworfen. Angehörige der Bauarbeiter, die bei dem Unglück ums Leben gekommen sind, treten als Nebenkläger auf.
Vorwurf: Sorgfaltspflicht verletzt
Ihnen wird vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Laut Anklage war das Hinterhofgebäude nach dem Durchbruch einer tragenden Wand im Erdgeschoss eingestürzt. Die Wände seien aber dünner gewesen als von den Verantwortlichen gedacht, die Mauerpfeiler waren nach dem Durchbruch zu schwach, um die Deckenlast des oberen Stockwerks weiter zu tragen. Die Pfeiler brachen ein und nach und nach das ganze Gebäude. Die zur Absicherung aufgestellten fünf Stützen reichten nicht aus.
Hätte Statikberechnung Einsturz verhindern können?
Die Angeklagten sollen eine unzureichende Grundlagenermittlung vorgenommen haben, die wiederum zu einer fehlerhaften Planung geführt habe. Außerdem sollen sie keine Statikberechnung in Auftrag gegeben haben, die auf dem letztlich auszuführenden Bauplan basiert.
Und zuletzt sei mit den Durchbrucharbeiten ein völlig ungeeignetes Subunternehmen beauftragt worden. Das heißt laut Staatsanwalt: Die Mitarbeiter des Unternehmens besaßen weder die dafür notwendigen Fähigkeiten noch Kenntnisse.
Dass die Stadt Düsseldorf zum Unglückszeitpunkt noch keine Baufreigabe erteilt hatte, sei nur eine Ordungswidrigkeit und spiele laut Staatsanwalt strafrechtlich keine Rolle.
Angeklagte schweigen, Verteidiger reden
Zum Auftakt wollten die fünf Angeklagten am Mittwoch vor Gericht "noch keine Angaben zur Sache machen", sich also nicht zu den Vorwürfen äußern. Das würden ihre Mandanten entweder am nächsten Verhandlungstag oder zu einem späteren Zeitpunkt tun, erklärten die zugehörigen Verteidiger.
Der 72-jährige Bauunternehmer, der damals ein Subunternehmen mit den Durchbrucharbeiten beauftragt hatte, ließ seine Verteidigerin aber eine Erklärung verlesen. Darin hieß es, der Solinger habe damals keine Sorgfaltspflichten verletzt und sei daher strafrechtlich auch nicht verantwortlich.
Auch die damals verantwortliche 54-jährige Architektin machte vor Gericht nur Angaben zur Person. Allerdings betonte ihr Verteidiger Nicolai Mameghani am Rande des Prozesses gegenüber Medienvertretern ihre Unschuld.
An dem Tag seien ganz andere Arbeiten in dem Gebäudekomplex an der Düsseldorfer Luisenstraße geplant gewesen, so der Verteidiger. Der Prozess wird in einer Woche fortgesetzt.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Stadt Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf