Der Angeklagte war im Januar 2019 in einen vor einer Ampel stehenden BMW gerast. Der Beifahrer, der auch der Ehemann des 51-Jährigen war, starb. Der Fahrer des BMW ist seitdem querschnittsgelähmt.
Der Richter unterstrich in seiner Urteilsbegründung am Dienstag noch einmal die rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten. Ursache dafür war nach Angaben des 51-Jährigen vor Gericht ein heftiger Streit mit seinem Ehemann, der als Beifahrer neben ihm saß.
Aachener Landgericht entscheidet: kein Autorennen
Während er am 3. Januar 2019 auf der Landstraße bei Alsdorf immer schneller fuhr, überholte der Angeklagte ein Fahrzeug nach dem anderen, wobei er auch Sachschäden anrichtete - etwa, indem er Außenspiegel der überholten Wagen touchierte, sodass sie abrissen. Er war mit 138 statt den erlaubten 70 Kilometern pro Stunde unterwegs und fuhr dann auf den BMW auf.
Der Angeklagte war in einer ersten Verhandlung 2019 vor dem Aachener Landgericht wegen eines "illegalen Kraftfahrzeugrennens" mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil in der Revision aber aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Aachener Landgericht zurückverwiesen.
Im zweiten Prozess sah das Gericht keinen Grund, von einem illegalen Rennen auszugehen. Auch eine konkrete Mordabsicht erkannte es beim Angeklagten nicht.
Mildernde Umstände bei Urteil
Das Gericht verurteilte den 51-Jährigen stattdessen wegen fahrlässiger Tötung, schwerer fahrlässiger Körperverletzung und schwerer Gefährdung des Straßenverkehrs. Dabei wurden allerdings auch mildernde Umstände berücksichtigt.
Zum Beispiel, dass der Angeklagte damals von dem synthetischen Lösungsmittel GBL abhängig war und während der Fahrt möglicherweise unter dem Einfluss dieses Stoffes stand. Außerdem hatte der 51-Jährige ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und war nicht vorbestraft.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
Über das Thema berichtet die Lokalzeit aus Aachen am 25.03.2025 um 19.30 Uhr im WDR-Fernsehen.