Im Prozess um tonnenweise unversteuerten Shisha-Tabak hat das Landgericht Düsseldorf heute fünf Brüder eines deutsch-libanesischen Al-Zein-Familienclans aus Solingen verurteilt. Die Richter verhängten gegen vier von ihnen wegen bandenmäßiger Steuerhinteziehung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereingung Haftstrafen von knapp dreieinhalb und viereinhalb Jahren. Einer der Brüder bekam als Unterstützer eine 18-monatige Bewährungsstrafe.
Die mit 46 und 51 Jahren ältesten Angeklagten hatten im Prozess umfassend gestanden. Demzufolge hatten die Brüder über zwei Jahre lang in Solinger und Langenfelder Fabrikhallen tonnenweise Wasserpfeifen-Tabak hergestellt und unter gefälschtem Markennamen zu Dumpingpreisen europaweit verkauft. Der Steuerschaden lag laut Gericht bei knapp 1,4 Millionen Euro. Eine Polizeirazzia machte dem Treiben im Juli 2018 ein Ende.
Aufgaben laut Anklage klar verteilt
Nach 13-monatiger Verhandlungsdauer hat das Landgericht Düsseldorf heute entschieden. Die Aufgaben waren laut Anklage klar verteilt. Als einer der Köpfe soll der 44-jährige Angeklagte die Produktions- und Lagerhallen in Solingen und Langenfeld gestellt haben, der 38-jährige Mitangeklagte besorgte bei den verschiedenen Herstellern die Aromastoffe und den Rohtabak, der Dritte, ein 46-jähriger, sorgte für Verpackung und Vertrieb. "Die Bestellungen wurden meist im hundert Kilo Bereich abgewickelt, manchmal aber auch tonnenweise", sagt der Staatsanwalt. Pro Kilo des illegal hergestellten Wasserpfeifentabakaks hat die Bande rund 20 Euro kassiert.
Überwachung und Razzia
Die Ermittler hatten den Clan aufwendig überwacht, Telefone abgehört und Chatprotokolle ausgewertet. Bei der Razzia im Juli 2018 waren 2.300 Kilogramm Wasserpfeifentabak, 550 Kilogramm Rohtabak, Maschinen, fünf hochwertige Autos und Bargeld sichergestellt worden. Beamte des Zollfahndungsamtes Essen hatten bei dem Einsatz 29 Objekte in Solingen, Essen, Langenfeld und Heilbronn durchsucht.
Verteidigier hielten Freisprüche für angemessen
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten je nach Tatbeteiligung Haftstrafen zwischen zweieinviertel und fünf Jahren gefordert. Die Verteidiger der ältesten Angeklagten und mutmaßlichen Haupttäter hatten Bewährungs- beziehungsweise maßvolle Gefängnisstrafen für ihre Mandanten gefordert. Die Verteidiger der drei Mitangeklagten hielten Freisprüche für angemessen.
Unsere Quelle:
- Reporter vor Ort
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf