Freispruch nach Hammerattacke auf Bundespolizisten in Mönchengladbach

Stand: 24.02.2025, 18:39 Uhr

Sieben Monate nach der Hammerattacke auf einen Polizisten, ist der psychisch kranke Angeklagte am Montag vor dem Landgericht Mönchengladbach freigesprochen worden.

Von Martin Höke

Dem 22-Jährigen Angeklagten aus Essen ist im Prozess versuchter Mord vorgeworfen worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte er sich im Juli vergangenen Jahres am Hauptbahnhof Mönchengladbach gezielt einer dreiköpfigen Gruppe von Bundespolizisten genähert und unvermittelt heimtückisch einen 27-jährigen Beamten mit einem Schlosserhammer angegriffen und ihn erheblich verletzt.

Lebensgefährliche Attacke

Der Polizist konnte den Angriff in Kopfhöhe schnell abwehren, "erlitt aber trotz Schutzweste zahlreiche Hämatome und Prellungen", betonte die Staatsanwaltschaft. Eine Kollegin des Beamten sagte im Prozess: "Hätte er mich ausgesucht, wäre ich tot gewesen." Sie hat damals mit dem Rücken zu dem Angreifer gestanden.

Ein Schlosserhammer als Tatwaffe | Bildquelle: Polizeipräsidium Mönchengladbach

Der Richter sprach am Montag von einer schlimmen Tat. An die sich der Angeklagte eigenen Angaben zufolge nicht erinnern kann. "Mein Mandant war schockiert als er im Prozess davon erfahren hat und bedauert das", erklärt einer der zwei Verteidiger des Angeklagten. Der 22-Jährige hatte damals ohne Wissen seiner Ärzte seine Medikamente abgesetzt.

Psychisch kranker Täter ist schuldunfähig

Der junge Angeklagte ist psychisch krank und "leidet seit seinem zwölften Lebensjahr unter Wahnvorstellungen und hört Stimmen", erklärte der vorsitzende Richter. Einem Gutachter zufolge war der schizophrene Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig. Dieser hatte ihn auch als nicht allgemeingefährlich eingestuft. Deshalb wurde die von der Staatsanwaltschaft beantragte dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie abgelehnt.

Beweislage war erdrückend

Überwachungskameras im Bahnhof und die Bodycams der Polizisten hatten die Tat aufgezeichnet. In dem Verfahren ging es aber vor allem darum, ob der Angeklagte auch weiterhin eine Gefahr für andere darstellt und deshalb dauerhaft in die Psychiatrie muss. Laut Gutachter sei die Gefahr, dass er weitere Straftaten begehe sehr gering. Dem folgte das Gericht und hatte den Angeklagten bereits vergangene Woche auf freien Fuß gesetzt. Jetzt ist er wieder bei seinen Eltern.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Sie hatte heute erfolglos noch ein weiteres Gutachten zur Gefährlichkeit des Angeklagten beantragt.

Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach

Über dieses Thema berichten wir am 24.02.2025 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit aus Düsseldorf.