Oberlandesgericht von außen

Neue Abhilfeklagen sollen Verbraucher stärken

Stand: 24.11.2023, 10:23 Uhr

Verbraucherschützer haben beim OLG Hamm gegen Vodafone und Eon geklagt. Betroffene Verbraucher können sich bald den Klagen anschließen.

Von Portrait von Philip Raillon vor grauem HintergrundPhilip Raillon

Der Verbraucherzentralen Bundesverband (VzBv) hat gegen Vodafone und Eon sogenannte Abhilfeklagen erhoben. Mit dieser neuen Klageart können bestimmte Organisationen Verbraucherinteressen in Massenverfahren einklagen. Das Besondere: Betroffene Verbraucher, die sich der Klage anschließen, erhalten bei Erfolg direkt einen Zahlungsanspruch und müssen nicht erst nochmal alleine Klagen.

Klagen wegen Preissteigerungen

Der VzBv hat nun zwei dieser Klagen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Die Verbraucherschützer meinen, dass Vodafone in Frühjahr zu unrecht die Preise für bestehende Internet- und Festnetzverträge angehoben habe. Wenn das OLG dem folgt, könnten Vodafone-Kunden Rückzahlungen bekommen.

Um Preissteigerungen geht es auch bei der zweiten Abhilfeklage, gegen den Essener Energieversorger Eon. Dieser hatte bei manchen Fernwärmeverträgen eine Preisanpassungsklausel genutzt. Diese sei aber rechtswidrig, meint der Vzbv.

Klageregister soll bald freigeschaltet werden

Betroffene Verbraucher müssen sich für eine Teilnahme an der Klage in ein Klageregister eintragen. Dieses wird demnächst auf der Seite des Bundesamtes für Justiz freigeschaltet. Nur wer sich da einträgt, profitiert gegebenenfalls von dem Urteil der Hammer Richter.

Das Oberlandesgericht Hamm ist das einzige Gericht in NRW, das für die neuen Abhilfeklagen zuständig ist. Diese Klagemethode gibt es erst seit Ende Oktober.

Über dieses Thema berichten wir auch im Radio in der WDR2 Lokalzeit Ruhrgebiet.