Das Deutsche Rote Kreuz NRW bittet, die Besuche mit den Einrichtungen abzustimmen, damit sich nicht zu viele Besucher gleichzeitig dort aufhalten. In NRW gibt es rund 170.000 Menschen in etwa 2.300 Alten- und Pflegeheimen.
"Jeder Besucher sollte sich darüber im Klaren sein", so die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, "dass heute jeder Besuch - auch bei allen Vorsichtsmaßnahmen - immer ein Infektionsrisiko nicht nur für den eigenen Angehörigen, sondern auch für alle anderen Bewohner und das Personal darstellt."
Welche Vorschriften gelten?
Bewohner dürfen zwei Besuche pro Tag empfangen - durch jeweils maximal zwei Personen, sagt das NRW-Gesundheitsministerium. Besucher haben Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuchszeit. Jedes Mal muss ein "Kurzscreening" durchgeführt werden, bei dem Fieber gemessen und Erkältungssymptome gecheckt werden.
Besucher müssen FFP2-Masken tragen und sollen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Trägt die besuchte Person ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz, sind auch körperliche Berührungen zulässig - wenn vorher und hinterher die Hände desinfiziert werden.
Was ist mit Schnelltests?
Ab Donnerstag, 24.12.2020, dürfen Besucher und Besucherinnen von Senioren- und Pflegeheimen in NRW, die einen Corona-Schnelltest ablehnen, diese nicht mehr betreten. Die Landesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen.
Ausnahmen soll es geben, wenn medizinische Gründe einem Test entgegenstehen, sagte eine Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Auch wenn nachgewiesen werde, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis erfolgt sei, sind Besuche möglich.
Gibt es Altenheime, die keine Besuche zulassen?
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat zugesichert, dass Altenheime über die Feiertage besucht werden können. Jeder Bewohner könne täglich Besuch erhalten, heißt es in der "Allgemeinverfügung" des Landes.
Das stößt auch auf Kritik: Eine Besuchsgarantie hält die Diakonie Ruhr "angesichts der sich entwickelnden pandemischen Lage für fahrlässig und verantwortungslos".
Dürfen Bewohner über die Festtage zu ihren Familien?
Ja, sie dürfen grundsätzlich bis zu sechs Stunden täglich die Einrichtungen verlassen. "Gesonderte Regelungen für die Feiertage gibt es nicht", so das NRW-Gesundheitsministerium.
Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe weist daraufhin, dass auch zu Hause die allgemeinen Schutzvorschriften gelten: "Wir können an die Familien nur appellieren, sich dringend daran zu halten."