Für die Schülerinnen und Schüler in NRW könnte sich im Dezember einiges ändern. Für Berufsschüler etwa könnte der Wecker künftig deutlich früher klingeln. Denn die Schulen in NRW können den Unterricht nun zwischen 7 und 9 Uhr beginnen lassen (bisher 7.30 bis 8.30 Uhr). Das teilte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Montag mit.
Gestaffelter Unterrichtsbeginn an vielen Schulen
Derzeit machen mindestens 869 Schulen in NRW von einem flexiblen Unterrichtsbeginn Gebrauch, 720 von ihnen wegen der aktuellen Corona-Pandemie. Weitere 737 Schulen hätten aktuell entsprechende Überlegungen angemeldet. Das geht aus einer Abfrage des Schulministeriums hervor, an der sich laut Schulministerium rund 4.600 Schulen beteiligten.
Lage an Schulen etwas gebessert
Dabei hat sich die Corona-Lage an den Schulen in NRW in der vergangenen Woche etwas gebessert: Insgesamt 64.025 Schülerinnen und Schüler befanden sich zum Stichtag 25.11. in Quarantäne, etwa 9.000 weniger als eine Woche zuvor.
Keine Schulfahrten bis Ostern
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an Klassenfahrten teilnehmen können, liegt hingegen bei null. Bis zum Beginn der Osterferien 2021 dürfen keine Schulfahrten mehr stattfinden, betonte Schulministerin Gebauer. Bereits geplante Fahrten müssten abgesagt werden. Davon ausgenommen seien nur außerschulische Angebote wie etwa eintägige Exkursionen.
Neue Corona-Schutzverordnung für NRW
Zudem wurde am Montag die neue Corona-Schutzverordnung für Dezember vorgestellt. Diese Regeln gelten nun in NRW - ein kurzer Überblick:
Wann ist eine Reise touristisch, wann familiär begründet? Weil der Bundesregierung hier eine genaue Abgrenzung schwerfällt, würde sie es gern sehen, wenn Hotels etwa in NRW für private Übernachtungen zu Weihnachten geschlossen blieben.
Für NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hingegen ist die Abgrenzung klar: "Ein Familienbesuch ist kein Tourismus." Hotelübernachtungen zu familiären Zwecken wären deshalb - wie im gesamten Dezember - auch zu Weihnachten in NRW möglich, betonte Laumann bei der Vorstellung der neuen Coronaschutzverordnung für NRW.
Die neue Verordnung sieht laut Laumann die genaue Umsetzung der von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen vor: Mehr als fünf Personen sind bei einem Treffen von zwei Haushalten demnach nicht erlaubt, Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. In öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz ist eine Alltagsmaske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Geschäften bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wird eine Person pro 10 Quadratmeter zugelassen, bei größeren Geschäften sind's 20 Quadratmeter.
An Weihnachten sollen sich zudem maximal zehn Menschen treffen können, Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht eingerechnet. Und: Skilifte gelten als Freizeiteinrichtungen und müssen im Dezember in NRW geschlossen bleiben, betonte Laumann. Das Verbot gelte zunächst bis zum 20. Dezember. Er gehe aber nicht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen über Weihnachten ändere.