Das Land NRW verbietet "öffentlich veranstaltete Feuerwerke" und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an "publikumsträchtigen Plätzen und Straßen". Diese Orte werden von den Städte festgelegt. In Düsseldorf beispielsweise ist das Zünden von Pyrotechnik in der gesamten Altstadt verboten.
Wer im eigenen Garten oder auf Straßen und Plätzen, auf denen kein Verbot gilt, Raketen und Böller zünden will, darf das – vorausgesetzt er oder sie hat noch welche: Der Verkauf und Erwerb von Feuerwerkskörpern ist laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung verboten
Dieses Verbot gilt auch für Feuerwerkskörper, die im Internet bestellt werden, da auch das Versenden von Pyrotechnik per Post untersagt ist. Der Zoll fahndet nach illegal eingeführten Feuerwerkskörpern.
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