Das hat am Donnerstag die Bundesregierung beschlossen. Außerdem werden dann Malta und die Slowakei komplett sowie einzelne Regionen in neun weiteren EU-Ländern auf die Risikoliste gesetzt, wie das Robert Koch-Institut am Donnerstag auf seiner Internetseite mitteilte.
Dazu zählen acht Regionen der Schweiz, darunter der an Deutschland grenzende Kanton Zürich, erstmals Gebiete in Schweden und Finnland sowie weitere Regionen in Großbritannien, Irland, Kroatien, Portugal, Slowenien und Ungarn.
Polen erstmals auf der Liste
Das Auswärtige Amt wird nun wohl bald für alle neuen Risikogebiete auch eine Reisewarnung aussprechen. Keines der neun deutschen Nachbarländer wird ab Samstag nunmehr ohne Risikogebiet sein, da erstmals auch fünf polnische Regionen auf der Liste stehen, einschließlich der Metropolen Danzig und Krakau.
Ganz Frankreich bis auf Mayotte betroffen
In Frankreich werden Korsika und das Grenzgebiet Grand Est auf die Risikoliste gesetzt. Damit wird der europäische Teil des Landes komplett betroffen sein, ebenso die Übersee-Departements bis auf die Insel Mayotte im Indischen Ozean.
Beliebte Touristenziele in Italien
In Italien trifft es mit Ligurien und Kampanien zwei sehr gefragte Touristenziele: Das süditalienische Kampanien mit Neapel, der Amalfiküste und den Inseln Capri und Ischia sowie die nordwestliche Küstenregion Ligurien um Genua.
Niederlande melden soviele Neuinfektionen wie noch nie
Auch für Urlaubsrückkehrer aus dem niederländischen Zeeland gilt ab Samstag eine Quarantänepflicht. In den gesamten Niederlanden meldeten die Gesundheitsbehörden mehr als 7.500 Neuinfektionen binnen 24 Stunden - so viele wie nie zuvor.
Besucher von grenznahen Einkaufzielen wie Roermond oder Venlo müssen jedoch bei der Rückfahrt nach Deutschland keinen negativen Coronatest vorweisen oder in Quarantäne. Das geht aus der seit dem 7. Oktober 2020 gültigen Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Demnach sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten von der Meldepflicht wegen möglicher Corona-Infektionen ausgenommen.
Auch Einschränkungen bei Reisen innerhalb Deutschlands
Auch innerhalb Deutschlands ist die Auswahl für Touristen nicht groß: Wer aus einem Risikogebiet mit einem Inzidenz-Wert von über 50 kommt und in den Herbstferien in ein anderes Bundesland verreisen will, muss mit Einschränkungen rechnen.
Hier gelten Beherbergungsverbote
in der Mehrzahl der Bundesländer gilt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Das heißt: Sie dürfen nur in Hotels und Pensionen übernachten, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der höchstens 48 Stunden alt ist.
In Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich gilt weiterhin eine zweiwöchige Quarantänepflicht. Urlauber können sie verkürzen, wenn sie nach fünf bis sieben Tagen einen zweiten negativen Test vorlegen.
Für alle Bundesländer gilt: Urlaubern wird empfohlen, sich vor der Anreise beim Hotel nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.
Kostenlose Tests für Urlauber aus NRW-Risikogebieten
Laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) können sich Bewohner von NRW-Risikogebieten, die in den Herbstferien verreisen wollen, für innerdeutsche Reisen nun kostenlos testen lassen.
Noch kein Beherbergungsverbot in NRW
Auch in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW steht das Beherbergungsverbot. Allerdings sei dieses "kein Automatismus", sagte der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU) – das Beherbergungsverbot wird aktuell noch nicht angewendet. Urlauber aus innerdeutschen Risikogebiet wie Berlin, Bremen, Vechta oder Esslingen, brauchen also bei einer Übernachtung keinen Test.
"Dieses Instrument erscheint uns erst dann verhältnismäßig, wenn wir von einer Gefahr sprechen können", so der Chef der Staatskanzlei. Dafür müsse es ein "anhaltend diffuses Infektionsgeschehen" geben. Man behalte die Lage "sehr genau" im Blick.
Unterschied zwischen Geschäftsreisen und Familienbesuchen
Als wäre die Lage nicht kompliziert genug, spielt auch der Grund einer möglichen Reise eine Rolle. Das Beherbergungsverbot gilt nämlich in vielen Ländern nur für touristische Reisen.
Wer beruflich unterwegs ist oder Familienangehörige besucht, ist davon nicht betroffen. Wie das dem Hotel gegenüber bescheinigt werden soll, ist allerdings oft unklar. Auch hier gilt deshalb: Im Zweifelsfall vorher anrufen und die Übernachtungsbedingungen mit dem Hotelier klären.