In Baden-Württemberg dürfen Touristen also dank einer Familie aus Marl wieder übernachten, ohne einen negativen Corona-Test vorweisen zu müssen. Die Anwältin der Familie hat am Donnerstag bestätigt, dass die Urlauber nun in einer Ferienwohnung im Kreis Ravensburg unterkommen werden. Sie argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien.
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg: "Drastische Maßnahmen unnötig"
Sie hätten es nicht geschafft, ein Testergebnis innerhalb von weniger als 72 Stunden zu erlangen - wobei es nur 48 Stunden alt sein darf. Weiterhin müsse der Test privat bezahlt werden und belaste die Antragsteller mit ihren drei Kindern erheblich.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen "Treiber" des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt.
Saarland, Sachsen und Bayern kippen Beherbergungsverbot
Am Freitag kippte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach zwei Eilanträgen das Beherbergungsverbot in Brandenburg. Bereits am Donnerstag wurde das Verbot in Sachsen gekippt - hier jedoch nicht von einem Gericht, sondern von der Landesregierung selbst. Das Beherbergungsverbot treffe Menschen, "die nichts mit der Krankheit zu tun haben", sagte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Donnerstag in Dresden nach einem Treffen mit Landräten und Bürgermeistern.
Auch im Saarland gilt das Verbot seit Freitag nicht mehr. Auch wenn die Landesregierung dazu aufrief, von nicht notwendigen Reisen abzusehen, das Beherbergungsverbot ist laut Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) "überholt". Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stelle sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen.
Seit Samstag ist auch in Bayern das Beherbergungsverbot ausgelaufen.
Eilverfahren in Niedersachsen erkärt Verbot für rechtswidrig
Kurz darauf war am Donnerstag auch in Niedersachsen eine neue Lage entstanden: Das Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Hier hatte ein Betreiber eines Ferienparks geklagt.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht lehnte dagegen einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot ab. Würde der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, hieß es in der Begründung der Richter.
Keine bundesweite Regelung - Überprüfung am 8. November
Am Mittwoch hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundesminister und die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. In Sachen Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten erzielten Bund und Länder jedoch keine Einigung. Bis zum 8. November soll die umstrittene Maßnahme demnach auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Bis dahin hat weiter jedes Bundesland andere Regeln für den innerdeutschen Reiseverkehr – hier sind sie:
- Baden-Württemberg: Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat das Berherbergungsverbot des Landes Baden-Württemberg außer Kraft gesetzt. Eine Familie aus Marl hat das per Eilantrag durchgesetzt.
- Bayern: Beherbergungsverbot läuft am Samstag (17.10.2020) um 0 Uhr aus.
- Berlin: Kein Beherbergungsverbot
- Brandenburg: Beherbergungsverbot vorläufig gestoppt
- Bremen: Kein Beherbergungsverbot
- Hamburg: Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie in den vorangegangen zwei Wochen nicht in einem deutschen Risikogebiet unterwegs waren. Wenn doch, können sie ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Hessen: Beherbergungsverbot. Auch hier ist die Ausnahme die Vorlage eines negativen Corona-Tests. (Korrektur: Ursprünglich hieß es hier, dass man lediglich ein ärztliches Attest benötigt, dass es keine Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung gibt. Dies stand zwar so zunächst in der offiziellen Verordnung, gemeint ist aber der übliche Corona-Test.)
- Mecklenburg-Vorpommern: Touristen aus Corona-Hotspots können theoretisch einreisen, müssen aber einen negativen Corona-Test mitbringen.
- Niedersachsen: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das bisher bestehende Beherbergungsverbot am Donnerstag für rechtswidrig erklärt.
- Nordrhein-Westfalen: Vorerst keine Beherbergungsverbote.
- Rheinland-Pfalz: Hier sollte seit Dienstag ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots gelten, die kein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Landesregierung hat das wieder rückgängig gemacht, weil es nach Rückmeldungen aus den Kommunen Zweifel an der Wirksamkeit gab.
- Saarland: Ab Freitag (16.10.2020) entfällt im Saarland das bisher geltende Beherbergungsverbot. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) nannte es am Donnerstag "überholt".
- Sachsen: In Sachsen wurde das Beherbergungsverbot ab Samstag (17.10.2020) aufgehoben. Es treffe Menschen, "die nichts mit der Krankheit zu tun haben", sagte Ministerpräsident Kretschmer (CDU). Zuvor galt schon länger ein Beherbergungsverbot.
- Sachsen-Anhalt: Die Beherbergung von Touristen aus Risikogebieten ist verboten, es sei denn, die Gäste können ein ärztliches Attest vorlegen.
- Schleswig-Holstein: Beherbergungsverbot. Es gibt aber die Möglichkeit, einen negativen Corona-Test vorzulegen.
- Thüringen: Kein Beherbergungsverbot.
Testergebnis: Ab wann läuft die Frist?
So weit, so unübersichtlich. Noch schwieriger wird die Lage, weil vielen Reisewilligen gar nicht klar ist, wann die 48-Stunden-Frist eigentlich läuft: nach dem Abstrich oder nach dem Vorliegen des Ergebnisses? Die Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums ist da eindeutig: "Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses", heißt es in dem Beschluss. Gemeint ist damit der Moment, in dem die Maschine im Labor das Ergebnis ausspuckt.
Dennoch entscheiden die Länder offenbar unterschiedlich, welcher der maßgebliche Zeitpunkt ist. In Baden-Württemberg beispielsweise durfte vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts das Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein. Dafür zählt das Datum auf der Bescheinigung. In Bayern gilt dagegen der Zeitpunkt des Abstrichs, der maximal 48 Stunden her sein darf.
Lange Schlangen vor Teststationen
Zwar können sich Bewohner aus NRW-Risikogebieten für innerdeutsche Reisen kostenlos testen lassen – aber da es immer mehr Riskogebiete gibt, ist die Nachfrage entsprechend groß. An einer privat geführten Coronatest-Station am Düsseldorfer Flughafen haben sich zum Beispiel am Donnerstagmorgen lange Schlangen gebildet. Hunderte Urlauber bemühten sich um einen Test.
Der Deutsche Hausärzteverband warnt bereits vor einer Überlastung der Arztpraxen und der Testlabore. Derzeit werde die Verantwortung auf Ärzte und Hoteliers abgewälzt, kritisierte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. Dabei habe man in den Praxen "keine Ressourcen übrig, um Ordnung in das Chaos zu bringen, das hier gerade angerichtet wird".
Philosophie-Professor Julian Nida-Rümelin, ehemaliger Staatsminister im Bundeskanzleramt, warnte in der Aktuellen Stunde davor, die Einsicht und Umsicht der Menschen in der Corona-Krise zu verspielen.