Wer gerade in NRW shoppen gehen will, kommt erstmal nicht weit - nämlich meistens erstmal nur bis zum Ladeneingang. Dort kontrollieren seit Mittwoch Einzelhändler, ob ihre Kunden gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Denn die Übergangsregelung, nach der die Händler das nur stichprobenartig kontrollieren müssen, ist ausgelaufen. Jetzt muss kontrolliert werden.
Wie laufen die Kontrollen im Einzelhandel ab?
Am Eingang zum Geschäft müssen Kunden ihren Impf- oder Genesenennachweis und ihren Personalausweis zeigen. Meistens überprüfen die Einzelhändler dann mithilfe einer App die Nachweise auf ihre Echtheit. Um Schlangen zu vermeiden, hilft es, die Nachweise bereitzuhalten. Der Einzelhandelsverband NRW kritisiert an diesem Modell, dass es mehr Personal braucht, um die Kontrollen durchzuführen. Eine externe Firma komme für viele Händler auch nicht infrage, weil sie Geld kostet, erklärt Jörg Hamel vom Handelsverband.
Es gibt auch noch ein anderes Modell: Und zwar bunte Bändchen für Geimpfte und Genesene - zum Beispiel in Lemgo und Minden. In Bergisch Gladbach soll das Ende der Woche kommen. Und in Dülmen kann man mit dem Bändchen auch ins Café oder Restaurant. Aachen prüft jetzt, ob da solche Shopping-Bändchen machbar da sind.
Wer prüft, ob wirklich kontrolliert wird?
Zuständig dafür sind die Ordnungsämter der einzelnen Städte und Gemeinden. In Köln zum Beispiel kontrollieren die Mitarbeiter stichprobenartig, ob in den Geschäften 2G überprüft wird. Aber es wird auch anlassbezogen kontrolliert. Heißt: Wenn sich bei der Stadt jemand meldet und sagt, er oder sie sei in einem Laden nicht kontrolliert worden, überprüft das Ordnungsamt. Für den Ladeninhaber kann das ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro bedeuten. Wer ohne gültigen Nachweis in einen Laden geht, zahlt 250 Euro.
Von der 2G-Regel ausgenommen sind übrigens Läden des täglichen Bedarfs, also zum Beispiel Supermärkte, Drogerien, Buchhandlungen und Tankstellen. Dort wird entsprechend auch nicht kontrolliert.
Auch in den Regionalbahnen wird jetzt mehr kontrolliert
In den Regionalbahnen gilt nach wie vor 3G. Man muss also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Neu ist, dass von heute an auch die Zugbegleiter stichprobenartig nach 3G-Nachweisen fragen sollen. Bisher hat das der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn übernommen. Die Zugbegleiter dürfen zwar selbst kein Bußgeld verhängen, sie sind aber dafür zuständig, dass ein Fahrgast ohne Nachweis den Zug an der nächsten Haltestelle verlässt. Und sie können die Bundespolizei hinzuziehen, die dann widerum ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängen kann.