Service Computer
Dashcams – sinnvolles Zubehör oder illegale Spielerei?
Viele neue Autos haben heutzutage serienmäßig eine Kamera, die aufzeichnet, was vor dem Fahrzeug oder sogar drumherum passiert. Aber auch zum Nachrüsten gibt es eine große Auswahl solcher Dashcams, die sich leicht selber montieren lassen. Bei einem Unfall könnte eine solche Kamera wertvolles Beweismaterial liefern.
Darf man eine "Dashcam" überhaupt benutzen?
Die rechtliche Situation ist etwas schwammig, weil es kein Gesetz gibt, das sich speziell mit dieser Art von Kamera beschäftigt. Vereinfacht gesagt: Der Datenschutz regelt, dass man andere Menschen nicht einfach filmen darf, ohne sie zu informieren. Das wäre aus dem fahrenden Auto heraus schwierig. Man darf außerdem Videoaufnahmen z. B. von anderen Menschen oder dem Straßenverkehr nur zu einem konkreten Zweck ("anlassbezogen") machen, also nicht einfach auf Verdacht.
Und das bedeutet ganz praktisch?
Daraus wird das abgeleitet, was heute gängige Praxis bei uns ist: Die Dashcam filmt und speichert das Material auf der Speicherkarte. Dabei wird aber das vorher aufgezeichnete Material wieder überschrieben, so dass nur wenige Minuten bleiben. Wenn also plötzlich eine Situation eintritt, in der man das Videomaterial als Beweis braucht (Unfall, Überfall etc.) dann kann man eingreifen: Man stoppt die Kamera. Das Material ist somit gesichert - aber eben nur die letzten paar Minuten.
Dies ist die einzige Situation, in der man bußgeldfrei eine Dashcam nutzen kann. Als Hilfssheriff das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu filmen (z. B. zu dichtes Auffahren, Überfahren der Kreuzung bei rot, etc.), um dies dann bei der Polizei anzuzeigen, ist keine gute Idee. Dann riskiert man selber ein Bußgeld.
Wie funktioniert so eine Kamera?
Die Kamera wird innen an der Windschutzscheibe montiert. So kann sie nach vorne "sehen" - es gibt aber auch Modelle, die können gleichzeitig auch den Innenraum des Autos filmen. Und es gibt Geräte, die haben noch eine zweite Kamera für den Blick durch die Heckscheibe. Diese zweite Kamera wird per Kabel oder per WLAN mit dem Hauptgerät verbunden.
Ein Problem ist immer die Stromversorgung: Die Kameras besitzen zwar Akkus, die müssen aber regelmäßig aufgeladen werden. Besser daher: Die Kamera per Kabel mit dem Bordnetz verbinden (z. B. über die Zigarettenanzünder-Buchse).
Wie gut sind denn die Videos technisch?
Tatsächlich ist die Bildqualität vieler Dashcams eher mittelmäßig - selbst Billig-Handys machen da häufig bessere Aufnahmen. Bei vielen Dashcams kann man nicht einmal das Nummernschild des voran- oder hinter einem fahrenden Autos lesen, was ja für die Nutzung als Beweis extrem wichtig wäre.
Fazit?
Wirklich uneingeschränkt empfehlenswert ist eigentlich kein Modell. Aber: 100 bis 150 Euro sollte man schon ausgeben. Sehr wichtig ist, dass das Gerät eine automatische Löschfunktion hat, also das alte Material überschrieben wird.
Es bleibt außerdem zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Nutzung endlich richtig regelt. Übrigens ist die Situation im europäischen Ausland noch einmal anders: Es gibt Länder, die die Dashcam-Nutzung komplett entspannt sehen (z. B. Frankreich, Dänemark) und solche, in denen Dashcams komplett verboten sind (z. B. Schweiz, Luxemburg).
Autor: Michael Stein
Redaktion: Jan Friese
Service Computer ist eine Rubrik in der WDR 5 Sendung Neugier genügt und ist dort jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 11.04 Uhr und 12.00 Uhr zu hören.