Der Zweite Weltkrieg ist zwar seit Jahrzehnten vorbei, aber immer noch werden Bomben aus dieser Zeit in NRW entdeckt. Sie müssen dann möglichst schnell unschädlich gemacht, also entschärft oder kontrolliert gesprengt werden. Meistens läuft das ohne Probleme, aber nicht immer.
In der Nacht auf Freitag hatte in Bottrop die kontrollierte Sprengung einer Weltkriegsbombe angrenzende Häuser teilweise beschädigt. Bei der Polizei gingen Meldungen über zerbrochene und heraus gefallene Fenster ein. Und nun, wer kommt für die Schäden auf?
Was tun bei Schäden am Wohngebäude und am Hausrat?
Betroffene sollten nach Angaben des Verbands Wohneigentum möglichst umgehend die jeweilige Versicherung kontaktieren. Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Versicherer zwar nicht dazu verpflichtet, für die Schäden aufzukommen. Denn die Detonation einer Weltkriegsbombe sei die Folge eines Kriegsereignisses, für das Versicherungen nicht zahlten – auch wenn der Weltkrieg Jahrzehnte zurückliegt.
Schäden an Altenheim in Bottrop nach Sprengung
Laut GDV haben die Versicherer indes in der Vergangenheit solche Schäden immer übernommen. Dem GDV ist nach eigenen Angaben kein Fall bekannt, bei dem Versicherer einen solchen Schaden nicht reguliert hätten.
Was tun bei Schäden am Auto?
Am besten, man nimmt umgehend mit der Kfz-Versicherung Kontakt auf. Die durch eine Detonation hervorgerufenen Schäden sind laut GDV über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden ersetzt.
Was tun bei Schäden an der eigenen Person?
Im Fall einer Bombenentschärfung werden in einer Sperrzone alle Bewohner zwangsevakuiert. Kommt es zu einer Detonation, bei der man sich verletzt, zahlt die private Unfallversicherung – vorausgesetzt, man hat eine solche Police abgeschlossen.
Über dieses Thema berichteten wir auch in den Hörfunknachrichten.
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