Benjamin Limbach: SPD und FDP forden Rücktritt

00:25 Min. Verfügbar bis 17.10.2025

Opposition fordert Rücktritt von Justizminister Limbach

Stand: 17.10.2023, 16:56 Uhr

Nach dem Verwaltungsgericht in Münster stoppt auch das in Düsseldorf vorerst die Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts, die der Minister veranlasst hatte. Die Opposition fordert seinen Rücktritt.

Von Sabine Tenta

Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden, dass die Stelle der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in NRW vorerst nicht neu besetzt werden kann. Ein unterlegener Bewerber hatte sich an das Gericht gewandt.

Einen ähnlichen Beschluss hatte es bereits vom VG Münster gegeben. Dort hatte ebenfalls ein unterlegener Bewerber einen Antrag auf Eilverfahren gestellt. Nach dieser zweiten Schlappe vor Gericht fordern zwei Oppositionsfraktionen nun erstmals den Rücktritt des Justizministers.

Das umstrittene Besetzungsverfahren

Seit Wochen steht NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) wegen des Besetzungsverfahrens in der Kritik: Er hatte sich bei der Besetzung des Justiz-Spitzenpostens für eine nachträglich eingereichte Bewerbung entscheiden. Und zwar von einer Beamtin aus dem Innenministerium, die er über eine sogenannte "Überbeurteilung" als "hervorragend geeignet" empfahl. Das VG Münster hatte festgestellt, dass Limbach diese Bewertung gar nicht hätte abgeben dürfen. Es sprach in seinem Beschluss von einem "rechtswidrigen" und "manipulativen" Vorgehen des Justizministers.

VG Düsseldorf: Verfahren rechtswidrig, aber nicht manipulativ

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kommt jetzt - wie das VG Münster - zu der Entscheidung, dass das Vorgehen des Justizministers "rechtswidrig" war. "Dem Minister der Justiz fehlte die Zuständigkeit für die Überbeurteilung der nicht in seinem Geschäftsbereich tätigen Bewerberin." Doch im Gegensatz zum Gericht in Münster sieht das Düsseldorfer Gericht "keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine manipulative Verfahrensgestaltung".

Weiter stellt das Gericht fest: "Die Unterbrechung des Besetzungsverfahrens nach Amtsantritt des jetzigen Justizministers und der nachfolgende Zeitablauf bis zur Bewerbung der Beigeladenen rechtfertigen es ebenfalls nicht, von einer einseitigen Bevorzugung ihrer Person auszugehen, zumal der Minister die Gründe für die Verzögerung nachvollziehbar geschildert hat."

Justizministerium will Beschluss auswerten

Das NRW-Justizministerium kündigte an, es werde "die Entscheidung nun sorgfältig auswerten". Das betreffe insbesondere "die bislang unstreitige, nun aber von zwei Verwaltungsgerichten beanstandete Kompetenz zur Überbeurteilung externer Bewerbungen". Bereits im Rechtsausschuss am 05.10.2023 habe der Minister bereits angekündigt, die Regelung einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

OVG ist nun am Zug

Gegen den Beschluss des VG Düsseldorf kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim OVG Münster eingelegt werden. Von diesem Recht hatte Limbach bereits bei dem Beschluss des VG Münster Gebrauch gemacht. Laut NRW-Justizministerium werde eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Düsseldorf geprüft. Im juristischen Tauziehen um das Besetzungsverfahren ist also nun das OVG am Zuge.

SPD und FDP fordern Rücktritt Limbachs

Für die SPD sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elisabeth Müller-Witt: "Das Fass ist übergelaufen, und die Autorität des Ministers massiv beschädigt. Er ist daher nicht mehr im Amt zu halten. Um weiteren Schaden von der Justiz abzuwenden, muss Herr Limbach seinen Hut nehmen."

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Werner Pfeil, erklärte: "Limbach, der sich an Recht und Gesetz halten muss und für ein geordnetes Rechtssystem in NRW zuständig ist, überschreitet seine Grenzen und rechtlichen Befugnisse. In der fast 75-jährigen Geschichte NRWs hat noch kein Justizminister so in der Kritik gestanden wie Limbach mit seinen umstrittenen Entscheidungen." Einen Rücktritt nannte Pfeil "unausweichlich".

SPD und FDP erwägen nun, eine dritte Sondersitzung des Rechtsausschusses innerhalb von drei Wochen zu beantragen. Damit bleibt der Justizminister weiter heftig in der Kritik. Jüngst hatte er erst nach massivem öffentlichen Druck eine umstrittene Umstrukturierung der für die Cum-Ex-Ermittlungen zuständigen Kölner Staatsanwaltschaft zurückgenommen.

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