Missbrauchs-Klagen gegen Kölner Erzbistum - Millionenbetrag gefordert
Lokalzeit aus Köln. 25.03.2025. 03:13 Min.. Verfügbar bis 25.03.2027. WDR. Von Christina Zühlke, Markus Schmitz.
Missbrauchs-Klagen gegen Kölner Erzbistum - Millionenbetrag gefordert
Stand: 25.03.2025, 17:33 Uhr
Zwei Frauen fordern insgesamt mehr als 1,6 Millionen Euro vom Erzbistum Köln. Zeuge im Prozess ist der Berliner Erzbischof.
Von Markus Schmitz
Einer der Täter sitzt schon länger im Gefängnis. Das, was er einer Jugendlichen Anfang der 80er Jahre angetan hat, beschäftigt die Justiz noch immer.

Der sogenannte "Hängemattenbischof" des Düsseldorfer Wagenbauers Tilly steht vor dem Kölner Landgericht.
Priester Ue. hatte mit Genehmigung des damaligen Kölner Kardinals Höffner zwei Pflegekinder in Betreuung, einen Jungen und ein Mädchen. Sie lebten in seinem Haushalt. Das Mädchen missbrauchte er über Jahre. Die Heranwachsende wurde zweimal schwanger. Einmal ließ der Priester eine Abtreibung vornehmen, ohne dass die Jugendliche wusste, was passiert.
Missbrauchs-Prozess in Köln: Berliner Erzbischof als Zeuge
Zum Prozessauftakt am Dienstag haben drei Priester und der Pflegebruder der Klägerin ausgesagt. Unter den Geistlichen war auch der aktuelle Erzbischof von Berlin. Er und die beiden Priester haben ausgesagt, dass sie unter anderem im Kölner Priesterseminar vor mehr als 40 Jahren keine Auffälligen beobachtet hätten.
Priester Ue. nahm die beiden an Wochenenden oft mit ins Kölner Priesterseminar. Weder dort noch an anderer Stelle, wie später in einem Pfarrhaus, hätte jemand die ungewöhnliche Lebenssituation kontrolliert. Das Kölner Landgericht peilt für das Urteil in dem Fall derzeit den 06. Mai an.
Kritik am Landgericht
Für die Pflegetochter von Ue. ist es bereits der zweite Prozess. Sie hatte bereits als Zeugin im Strafverfahren gegen den Priester ausgesagt. Die Taten waren allerdings bereits verjährt. Deshalb klagt sie nun gegen die Kirche als Institution und fordert Schmerzensgeld in Höhe von 850.000 Euro.
Das Kölner Landgericht hatte in einer vorläufigen Beurteilung mitgeteilt, dass der Priester damals auch als Privatmann in seiner Freizeit gehandelt haben könnte und somit das Erzbistum nicht zu belangen sei. Das hatte bei vielen Beobachtern für Kritik gesorgt, weil ein Geistlicher doch "immer im Dienst" sei, so auch der Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster im WDR.
Ehemalige Messdienerin mutmaßlich von Betreuer missbraucht
In einem weiteren Fall, einer ehemaligen Messdiener, die von einem Obermessdiener missbraucht wurde, sieht das Gericht das Erzbistum in der Haftung. "Ein Ministrant habe als Gruppenleiter eine Nähe zur Figur eines Verwaltungshelfers und sei eine Art verlängerter Arm des Bistums", so der Richter.
In den 1990 er Jahren wurde die jetzt 39 Jahre alte Frau von dem Gruppenleiter missbraucht. Das Kölner Landgericht will am 29. April entscheiden. In dem Verfahren geht es um eine Schmerzensgeldsumme von 830.000 Euro.
Unsere Quellen:
- Landgericht Köln