Auch gegen zwei städtische Mitarbeiter werde in diesem Zusammenhang nicht weiter ermittelt, teilte die Behörde mit. Der Grund: Es sei kein Vermögensnachteil für die Stadt Solingen entstanden.
Vorwurf der Untreue nicht bestätigt
Kurzbach war nach einer Strafanzeige sowie einem von der CDU-Ratsfraktion beauftragten Gutachten verdächtigt worden, durch einen Antrag auf Erstattung von Anwaltskosten städtische Entscheidungsträger zur Untreue angestiftet zu haben. Konkret ging es um eine Rechnung von mehr als 200.000 Euro, die eine Anwaltskanzlei für die Vertretung des Oberbürgermeisters in der sogenannten Schleuser-Affäre ausgestellt hatte.
Die CDU hatte dem Rathauschef vorgeworfen, er habe versucht, diese Kosten zu Unrecht von der Stadt übernehmen zu lassen. Doch nach Angaben der Staatsanwaltschaft zog Kurzbach seinen Antrag auf Erstattung zurück, eine Auszahlung sei nicht erfolgt. Damit gebe es keinen strafrechtlichen Vorwurf mehr.
Ermittlungen in der Schleuser-Affäre gehen weiter
Unabhängig von diesem Verfahren wird gegen Kurzbach weiterhin wegen Mitwisserschaft in der Schleuser-Affäre ermittelt. Dabei geht es um eine mutmaßliche Schleuserbande, die vermögenden Menschen aus China und dem Oman illegale Aufenthaltserlaubnisse für Deutschland beschafft haben soll.
Kurzbach selbst hatte bereits im Juni öffentlich gemacht, dass er von einem anderen Beschuldigten in diesem Zusammenhang belastet worden sei. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt dazu seit Monaten Ermittlungen. Kurzbach hatte die Vorwürfe jedoch mehrfach als haltlos zurückgewiesen.
Kurzbach tritt nicht erneut zur Wahl an
Vor wenigen Wochen hatte der Solinger Oberbürgermeister zudem angekündigt, bei der kommenden Kommunalwahl nicht erneut zu kandidieren. Ob dies mit den laufenden Ermittlungen zusammenhängt, ließ er offen.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Nachrichtenagentur dpa