Der neue Expertenrat der Bundesregierung hatte am Wochenende vor einer "neuen Dimension" der Pandemie gewarnt - und unter anderem Maßnahmen zur Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur angemahnt. Fragen und Antworten.
Was zählt offiziell zur kritischen Infrastruktur?
Bund und Länder haben neun Sektoren definiert, die zur kritischen Infrastruktur zählen: Energie, Transport und Verkehr, Wasser, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung, Gesundheit sowie Informationstechnik und Telekommunikation. Wenn hier sehr viele Beschäftigte gleichzeitig ausfallen, drohen etwa Versorgungsengpässe oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
Das wäre nicht erst der Fall, wenn Polizistinnen, Feuerwehrleute, Krankenpfleger oder Supermarkt-Verkäuferinnen selbst erkranken oder in Quarantäne müssten, sondern bereits dann, wenn sie sich viele von ihnen um erkrankte Kinder oder pflegegebedürftige Angehörige zu kümmern hätten.
Gibt es schon Pläne für den Krisenfall?
Ja. In allen betroffenen Unternehmen und Institutionen gibt es laut Bundesinnenministerium Notfallpläne, die je nach Stärke der Pandemie zum Einsatz kämen. Offenbar gibt es aber in der Politik die Befürchtung, dass diese Pläne nicht ausreichen könnten angesichts der Entwicklung der Zahl der Corona-Infektionen. Die Bundesbehörden sollen deshalb klären, was zusätzlich getan werden müsste, um die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Behörden auch unter verschärften Bedingungen zu erhalten.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst forderte am Montag in einem ARD-Interview zwischen Bund und Ländern abgestimmte Notfallpläne unter Einbeziehung von Technischem Hilfswerk und Bundeswehr. Es müsse darüber gesprochen werden, "wie wir unser Land am Laufen halten".
Wie ist jetzt der Zeitplan?
Bund und Länder appellieren laut Konferenz-Beschlussvorlage an Betreiber kritischer Infrastrukturen, "ihre jeweiligen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können". Der Weiterbetrieb soll auch bei einer verschärften Pandemielage garantiert werden können. Eine konkrete Frist für die Vorlage der überarbeiteten Pläne wird allerdings nicht gesetzt.