Der Maskenverweigerer war zuvor den Ordnungskräften in der Bahn angesprochen worden. Er habe aggressiv reagiert, berichtet die Dortmunder Polizei, musste die Bahn verlassen und bekam Hausverbot für die Haltestelle "Stadtgarten".
Doch der Mann kehrte zur Haltestelle zurück und griff die Ordnungskräfte an. Einen Mitarbeiter soll er geschlagen und gewürgt haben. Auch die hinzugerufenen Polizisten habe er bedrohte, einen Beamten dabei leicht verletzt. Die Polizei nahm den 40-Jährigen fest und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung.
Angriff auch in Gelsenkirchen
Bereits am vergangenen Freitagmorgen war es zu einem Zwischenfall in einem Bus in Gelsenkirchen gekommen. Dort war nach Angaben der Polizei ein Pärchen rauchend und ohne Mund-Nasen-Schutz eingestiegen. Nachdem die Busfahrerin die beiden ermahnte, wurden sie von dem Paar angegriffen und verletzt. Ein Richter erließ Haftbefehl gegen sie wegen Körperverletzung.
Schon vor zwei Wochen hatten zwei Maskenverweigerer am Dortmunder Hauptbahnhof Bahnmitarbeiter mit Faustschlägen attackiert.
Prozessbeginn in Bonn
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat in der vergangenen Woche Anklage erhoben gegen zwei Männer und eine Frau, die bereits im Mai 2020 in einem Troisdorfer Supermarkt zwei Polizisten dienstunfähig geschlagen hatten. Wegen gefährlicher Körperverletzung droht ihnen eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Flickenteppich der Vorschriften
Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW hält sich offenbar an die Maskenpflicht - trotz des Flickenteppichs an unterschiedlichen Vorschriften. Zwar gilt die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr flächendeckend, und auch das Bußgeld von 150 Euro für jeden, der keine Maske trägt, ist einheitlich.
Anders aber ist es im öffentlichen Raum: Während der Mund-Nasen-Schutz beispielsweise in Köln und Düsseldorf in vielen Bereichen der Innenstadt Pflicht ist, verzichtet Essen bislang darauf - trotz des Inzidenzwertsvon deutlich über 50. Auch die Stadt Hagen argumentiert damit, dass dort im Innenstadtbereich Abstände gut eingehalten werden könnten.
Das Gesetz dazu ist schwammig: Ab einem Inzidenzwert von 35 gilt Maskenpflicht auf allen Plätzen und Straßen, "wo eine regelmäßige Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist", also etwa in Fußgängerzonen und auf Märkten. Wie genau das interpretiert wird, ist Sache der Kommunen. So hat jede NRW-Kommune ihre eigenen Maskenvorschriften. Experten mahnen mittlerweile, dass dadurch die Akzeptanz dieser Vorschriften allmählich bröckeln könnte.