![Die Aufschrift «Landgericht Düsseldorf» steht am Gebäude des Landgerichts | Bildquelle: Martin Gerten / picture alliance/dpa Die Aufschrift «Landgericht Düsseldorf» steht am Gebäude des Landgerichts](/nachrichten/landgericht-duesseldorf-106~_v-gseapremiumxl.jpg)
Haftstrafe: 70-jähriger Neusser soll Enkelin missbraucht haben
Stand: 13.02.2025, 16:36 Uhr
Wegen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Enkelin hat das Landgericht Düsseldorf einen 70-jährigen Mann aus Neuss verurteilt. Die Richter verhängten gegen den Großvater eine Haftstrafe von vier Jahren.
Von Martin Höke
Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Gefängnis, der Verteidiger des Mannes einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Konkret waren dem 70-Jährigen sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen in vier Fällen vorgeworfen worden.
Die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Karin Michalek war überzeugt, dass der Angeklagte im April 2022 seine damals sechsjährige Enkelin sexuell missbraucht und sich ein Jahr später erneut an dem dann siebenjährigen Mädchen vergangen hatte.
Gericht: Glaubhafte Aussagen der Enkelin
Das Gericht stützte sich dabei vor allem auf die Aussagen der Enkelin, die laut Richterin Michalek glaubhaft und ohne erkennbare Belastungstendenzen gewesen seien.
Beim ersten Mal hatte sich der Großvater laut Anklage mit dem Mädchen eingeschlossen und "Arzt gespielt". Ein Jahr später habe er die Siebenjährige dann heftig bedrängt. Der Großvater hatte im Prozess "die Taten konsequent abgestritten", sagte die Richterin.
Kindsmutter hatte zunächst Kontakt zu Großeltern abgebrochen
Das Merkwürdige an diesem Verfahren: die Mutter des Kindes hatte nach Bekanntwerden des ersten Missbrauchsfalles den Kontakt zu ihren Schwiegereltern abgebrochen. Völlig unklar aber war zunächst, warum sie ihre kleine Tochter dann ein Jahr später sogar drei Mal bei den Großeltern übernachten ließ. In der Zeit soll sich der angeklagte Opa drei Mal an seiner Enkelin vergangen haben.
Die Richterin lieferte eine einfache Erklärung. "Die Großeltern waren wichtig für die Kinderbetreuung und die Enkelin ging da immer gerne hin." Die Eltern des Mädchens haben den Großeltern einfach ein zweite Chance gegeben. "Die haben sie nicht genutzt", sagte die Richterin.
Verhandlung nicht öffentlich
Der Prozess gegen den Opa war wegen der schutzwürdigen Interessen des minderjährigen Opfers nicht öffentlich.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwältin
- Verteidiger
- Reporter vor Ort