Corona-Lockerungen: Wofür brauche ich noch einen Test?
Stand: 02.06.2021, 17:27 Uhr
Gastronomie, Museen, Schwimmbäder: Das Land hat festgelegt, welche Bereiche nach und nach öffnen dürfen – und unter welchen Bedingungen. Vielerorts braucht man noch einen negativen Corona-Test für den Zutritt. An anderen Orten nicht. Wir geben einen Überblick.
Von Christina Höwelhans
100, 50, 35: Das sind die entscheidenden Inzidenzwerte für Lockerungen in Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen dürfen in drei Schritten öffnen.
Inzidenz unter 100
Ab einem stabilen lokalen Inzidenzwert unter 100 dürfen Minigolfplätze, Hochseilgärten und Kletterparks wieder öffnen, in Schwimm- und Freibädern darf wieder Sport gemacht werden.
Außerdem können Cafés und Restaurants im Außenbereich wieder Gäste begrüßen. Bei all diesen Öffnungen müssen die Gäste und Kunden einen negativen Coronatest mitbringen. Dasselbe gilt für Kulturveranstaltungen wie Lesungen, die in begrenztem Rahmen wieder stattfinden dürfen. Auch Kultureinrichtungen wie Museen, Schlösser und Gedenkstätten dürfen wieder besucht werden. Das geht aber auch ohne Coronatest.
Bei einem Ansteckungswert unter 100 fällt der Coronatest auch für das Shoppen weg. In Köln beispielsweise gilt das seit Montag. Am vergangenen Samstag musste muss man noch Tests für den Besuch in Geschäften mitbringen.
"Man fühlt sich sicherer"
Lara Steinbach aus Wipperfürth sucht ein Abiballkleid. Der vorherige Test war für sie keine Hürde: "Bei den Teststationen, an denen ich bislang war, lief das alles relativ schnell ab und ich glaube, man kann sich die Zeit nehmen und dann fühlt man sich auch sicherer." Das gilt auch für andere Unternehmungen, zum Beispiel ein Biergarten-Besuch, findet sie. Ihr Freund Lukas Berger sieht das auch so: "Es ist ein schöneres Gefühl, wenn man in der Freizeit weiß: Ich kann mich nicht anstecken, das passt alles."
Ein anderer Passant in der Kölner Fußgängerzone sagt, dass er die Regeln teilweise nicht nachvollziehen kann: "In der Außengastronomie finde ich einen Test nicht gerade erforderlich, weil ich im Freien sitze." In Innenräumen dagegen kann er bei hohen Inzidenzen eine Testpflicht nachvollziehen.
Inzidenz unter 50
Bei einer lokalen Inzidenz unter 50 gibt es weitere Lockerungen in den Städten und Kreisen. Dann darf in Sporthallen und Fitnessstudios wieder mit Abstand trainiert werden – und mit Tests. Auch Indoor-Spielplätze und Ausflugsschiffe dürfen wieder starten. Und die Gastronomie darf auch den Innenbereich wieder öffnen. Bei allen Öffnungen müssen Gäste und Kunden negative Coronatests vorlegen. In der Außengastronomie ist aber kein Test mehr notwendig.
Bei einem Inzidenzwert unter 50 ist bei privaten Treffen mit vorherigen Tests mehr möglich: Zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich dann in der Öffentlichkeit treffen - beispielsweise in Parks oder an Seen. Und es dürfen private Veranstaltungen bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen stattfinden – allerdings keine Partys. Für diese Treffen gilt eine Testpflicht.
Inzidenz unter 35
Der dritte und letzte Öffnungsschritt ist ab einer lokalen Inzidenz unter 35 möglich: Tests für den Besuch von Freibädern sind dann nicht mehr notwendig. Das gilt auch für die Innengastronomie - hier allerdings nur, wenn auch landesweit der Wert unter 35 liegt.
Diskos und Clubs mit Außenbereichen dürfen zumindest draußen für bis zu 100 Gäste öffnen – dafür müssen negative Testergebnisse mitgebracht werden. Und es sind auch private Partys (also nicht nur private Veranstaltungen) mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen möglich, ebenfalls mit Tests.
Alle Corona-Regeln in NRW gibt es hier: