Der Fleischkonzern Tönnies aus Rheda-Wiedenbrück weist am Donnerstag (30.07.2020) Vorwürfe um angebliche Tricksereien beim Arbeitsrecht zurück. Es bleibe dabei, dass der Konzern sämtliche bisherigen Werkvertragsarbeiter in den Kernbereichen der Produktion regulär fest anstellen wolle, sagte ein Konzernsprecher.
Gesetzentwurf liegt vor
Am Mittwoch (29.07.2020) hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil seinen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach es in der Fleischbranche im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung ab 2021 keine Werkvertragsarbeiter mehr geben darf - jedoch nur bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten.
Tönnies weist Vorwürfe zurück
Weil Tönnies zuvor noch 15 Tochtergesellschaften gegründet hatte, mutmaßten Kritiker: der Konzern wolle tricksen und die 50-Personen-Grenze unterschreiten. Deutschlands größter Fleischverarbeiter wies die Vorwürfe zurück, mit Firmenneugründungen die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 umgehen zu wollen.
Neugründungen seien nötig
Die Gründung der 15 Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern. "Für die Festanstellungen braucht es rechtliche Grundlagen. Es ist momentan noch völlig unklar, welche Organisationsformen das geplante Gesetz vorsieht. Vorsorglich haben wir deshalb diese Gesellschaften gegründet", sagte der Sprecher. Mit diesen Gesellschaften könne Tönnies Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern schnell umsetzen.
Obergrenze gilt nur für Handwerksbetriebe
Dazu kommt, dass sich die personelle Obergrenze im Gesetzentwurf auf Handwerksbetriebe bezieht- und dazu gehört Tönnies nicht. Hubertus Heil schrieb bei Twitter zum Vorwurf, Tönnies würde damit die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Werkvertragsverbot umgehen: "Nein (...) Die 50er Regelung gilt nur für Handwerksunternehmen".
Im Moment ist noch die Hälfte, also etwa 9.000 der Tönnies-Arbeitskräfte, über Werkverträge angestellt. Die Bundesregierung will solche Verträge verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt nun vor.
Gewerkschaft: Arbeitsbedingungen werden sich nicht ändern
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten befürchtet, dass sich an den Arbeitsbedingungen bei Tönnies nichts ändert: Es sei ein seltsamer Zufall, dass gerade jetzt die neuen Tochtergesellschaften aus dem Boden sprießen, sagte ein Sprecher dem "Handelsblatt" (Ausgabe vom 18.07.2020).
Auch SPD-Fraktionsvize Katja Mast äußerte sich der Zeitung gegenüber skeptisch. Es sei üblich, dass die Fleischindustrie Schlupflöcher suche, sobald die Regeln verschärft werden.